Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit - Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (LV 50)

Andauernde Steharbeit belastet vorallem das Muskel- und Skelettsystem des Rumpfes, das Kreislaufsystem sowie das Venensystem der Beine. Folgen dieser Dauerbelastungen sind Rückenschmerzen und Kreislauferkrankungen. Diese Handlungshilfe zeigt auf, welche gesundheitlichen Risiken mit andauernder Steharbeit verbunden sind und welche Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zur Minimierung der Risiken erforderlich werden. Eine Tabelle zur Risikobeurteilung und ein Fragebogen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen stehen dem Arbeitgeber hiermit zur Verfügung.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Die Handlungshilfe bietet dem Arbeitgeber Instrumente zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Steharbeit.

Die Handlungshilfe stellt dar, wie die Hauptarbeitshaltung des Beschäftigten im Betrieb anhand des Ablaufdiagramms bestimmt werden kann. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Steharbeit erfolgt über eine Tabelle zur Risikobeurteilung nach den Risikogruppen I-IV. Wie bei allen statischen Haltungen, so auch bei der Steharbeit, ist die Dauer ohne Entlastung das Kriterium für Beschwerden bzw. gesundheitliche Auswirkungen.

Tabelle zur Risikobeurteilung:

Die Risikobereiche sind aufgeteilt nach Stehbelastungsdauer. Die Kriterien zur Beurteilung des jeweiligen Risikobereiches sind in der Tabelle beschrieben.

Fragebogen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen:

Der Fragebogen beinhaltet 11 Fragen zur Risikoeinschätzung und Beurteilung der Steharbeit auf der Bais von Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung von Belastungen.

Gestaltungsmaßnahmen:

Von gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen

Weiter zur Handlungshilfe

Anbieter:LASI

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Zwangshaltungen
  • ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen (z. B. Lärm, Klima, räuml. Enge, unzureichende Wahrnehmung von Signalen und Prozessmerkmalen, unzureichende Softwaregestaltung)
  • Unzureichende Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, ungünstige Anordnung des Arbeitsplatzes, unzureichende Pausen-, Sanitärräume

Branche

  • (47) Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
  • (56) Gastronomie
  • (85) Erziehung und Unterricht
  • (86) Gesundheitswesen

Bearbeitungsdatum 01.03.2009
Für Kleinbetriebe empfohlen

Zur Handlungshilfe

  • Handbuch/Leitfaden, Checkliste, Fragebogen
  • Verfügbar als... Download, Druckschrift
  • Verfügbar in... deutsch

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