Mit dem StressBarometer lassen sich Gefährdungen durch psychische Arbeitsbelastungen ermitteln und beurteilen. Es besteht aus einem arbeitswissenschaftlich begutachteten Fragebogen zur Erfassung der relevanten Tätigkeiten und Ausführungsbedingungen sowie einem methodisch evaluierten Online-Tool zur Auswertung und Beurteilung der Befragungsergebnisse.
Nutzer des StressBarometers erhalten darüber hinaus den Zugriff auf verschiedene Materiealien zur Unterstützung ihrer Arbeit. Darunter eine umfassende Arbeitshilfe, die grundsätzliche Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen psychisch belastender Arbeitsbedingungen vermittelt und das Verfahren der Gefährdungsbeurteilung systematisch erläutert.
Nutzungshinweise
- Vollständigkeit
Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen. - Vor-Ort-Betrachtung
Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen. - Risikobewertung
Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. - Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten. - Dynamischer Prozess
Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern. -
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
- festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
- Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
StressBarometer - Ein Instrument für gesunde Arbeit
Das StressBarometer ist ein branchenübergreifend anwendbares Instrument zur Erfassung und Beurteilung psychischer Arbeitsbelastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG.
Es beinhaltet:
- einen arbeitswissenschaftlich begutachteten Fragebogen für Beschäftigte, der an die fachlichen Anforderungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie angepasst ist und Tätigkeiten sowie Ausführungsbedingungen in allen relevanten Belastungsdimensionen erfasst. Der Fragebogen kann online oder in Papierform ausgefüllt werden.
- ein Online-Tool, das bei der Vorbereitung und Durchführung des Befragungsprozesses sowie bei der Erfassung der Befragungsergebnisse unterstützt. Darüber hinaus wurden im Online-Tool Schwellenwerte und Bewertungskriterien implementiert, die auch die Auswertung der Befragungsergebnisse erleichtern und den Anwendern dabei helfen, zu beurteilen, ob Maßnahmen zur Minderung von Gefährdungen durch psychische Belastungen erforderlich sind oder nicht.
- eine umfassende Arbeitshilfe für Betriebsräte und weitere betriebliche Arbeitsschutzakteure. Sie erläutert die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse rund um die gesundheitlichen Auswirkungen psychischer Arbeitsbelastungen. Darüber hinaus gibt die Arbeitshilfe einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten insbesondere der betrieblichen Interessenvertretungen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
- weiterführende Verfahrenshinweise und Leitfäden, die über Anwendungsvoraussetzungen und Funktionen des StressBarometers informieren.
Geeignet für alle Betriebsgrößen
Durch die Verwendung online-gestützter Verfahren ermöglicht das StressBarometer eine effiziente und übersichtliche Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, ohne zusätzliche technische Anforderungen an die Nutzer zu stellen oder besondere arbeitswissenschaftliche Vorqualifikationen vorauszusetzten.
Das StressBarometer ist daher nicht nur für den Einsatz in Großbetrieben, sondern auch für die Anwendung in Klein- und Mittelbetrieben empfohlen.
Registrierung
Zur Nutzung des Online-Tools ist eine Registrierung notwendig. Es besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Demo-Version mit den Funktionen des StressBarometers vertraut zu machen und zu testen, ob das Tool für die eigenen Verwendungszwecke geeignet ist. Hierfür kann über die Internetseite www.stressbarometer-igmetall.de ein Demo-Zugang angefordert werden. Darüber hinaus können sich Nutzer auch direkt für die Voll-Version des Online-Tools registrieren.
Gesamtpaket bestellen
Registrierte Nutzer des StressBarometers haben unter www.stressbarometer-igmetall.de freien Zugriff auf alle Arbeitshilfen und Verfahrenshinweise rund um das StressBarometer.
Weiterführende Materialien und Services zum Thema Gefährdungsbeurteilung sind exklusiv den Mitgliedern der IG Metall vorbehalten und können über das Intra- bzw. Extranet der IG Metall angefordert werden.
Gültigkeitsmerkmale
Gefährdungsart
- Psychische Faktoren
Branche
- (0) Branchenübergreifend
Bearbeitungsdatum
19.09.2019
Für Kleinbetriebe empfohlen