Dieses Handbuch dient als Praxisleitfaden für Arbeits- und Gesundheitsschutzbeauftragte. Es gibt Hilfestellung beim Aufbau der Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dies soll Unternehmen dazu befähigen, basierend auf den gesetzlichen Anforderungen ein zum jeweiligen Betrieb passendes System zu installieren.
Nutzungshinweise
- Vollständigkeit
Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen. - Vor-Ort-Betrachtung
Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen. - Risikobewertung
Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. - Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten. - Dynamischer Prozess
Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern. -
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
- festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
- Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Neben der rechtlichen Einordnung beschreiben die Autoren in kleinen Schritten und praxisgerecht die erforderlichen planerischen und organisatorischen Aspekte.
Das Handbuch enthält Vorlagen und Checklisten. Diese können direkt verwendet und auf die eigenen betrieblichen Belange angepasst werden.
Unternehmen, die das Handbuch nutzen und mit Leben füllen, haben damit die Grundlage für ein Arbeitsschutzsystem geschaffen, dass zu einem Arbeitsschutzmanagement ausgebaut werden kann. Dieses Handbuch wird Betriebspraktiker interessieren, ihnen hilfreiche Impulse für die eigene Arbeit sowie für die Umsetzung vor Ort geben.
Anbieter: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa)
Gültigkeitsmerkmale
Gefährdungsart
- Gefährdungsübergreifend
Branche
- (0) Branchenübergreifend
Bearbeitungsdatum
09.06.2017
Für Kleinbetriebe empfohlen