Die Marktüberwachung der Produkte, die in den Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) fallen, wird in Deutschland durch die Vollzugsbehörden der Bundesländer durchgeführt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt diese Tätigkeit im Rahmen ihrer im ProdSG und MüG zugewiesenen Aufgaben, zu denen auch die hier eingestellten Downloads gehören. Einzelne Dokumente werden derzeit überarbeitet.
So finden sich hier Hinweise aus dem Bereich der Routinemaßnahmen für Handlungen und Kommunikation der Marktüberwachung sowie Musterschreiben zur Kommunikation zwischen den Marktteilnehmern und der Marktüberwachungsbehörde.
Darüber hinaus finden Sie Links auf ausgewählte produktsicherheitsrelevante Beschlüsse und "Entscheidungen" der EU-Kommission, soweit sie der BAuA bekannt geworden sind.