Gilt die Sachkunde zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auch als Sachkunde für die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln? (Begasungen sind in diesem Zusammenhang ein Sonderfall: Siehe FAQ-Nr.: 007)

Anhang I Nr. 4.4 beschreibt die Anforderungen an die Sachkunde. Nach Absatz 1 kann die zuständige Behörde auch anderweitige Aus- und Weiterbildungen anerkennen. Insbesondere gelten die Sachkundeanforderungen als erfüllt, wenn die entsprechenden Kenntnisse aufgrund anderer Rechtsvorschriften zum Beispiel nach dem Pflanzenschutzrecht erworben wurden. Die Anerkennung der Sachkunde nach Pflanzenschutzrecht ist also möglich, bedarf aber einer Anerkennung durch die zuständige Behörde, die dies davon abhängig machen kann und wird, ob die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten nach Anhang I Nr. 4.4 Absatz 3 im Rahmen der Pflanzenschutzsachkunde erworben wurden.

FAQ-Nr.: 004