Unternehmen, die Asbestarbeiten durchführen, müssen besondere sicherheitstechnische und personelle Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt eine sachkundige verantwortliche Person im Betrieb. Deren Aufgabe ist es, für die Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Um eine konsequente Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, muss während der Arbeiten ständig eine sachkundige aufsichtführende Peron anwesend sein. Die Sachkunde wird durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang nachgewiesen. Fragen Sie nach den jeweiligen sachkundigen Personen des Fachbetriebs und lassen Sie sich deren Sachkundenachweis vorlegen.
Bei Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten gelten weitere Anforderungen an den Betrieb. Solche Arbeiten dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden. Auch diese Zulassung können Sie sich vorlegen lassen.