Bei welchen asbesthaltigen Baumaterialien bestehen weitergehende Pflichten zur Risikobewertung? Was sind schwach gebundene Asbestprodukte?

Von schwach gebundenen Materialien, in denen Asbest lose gebunden vorliegt, können auch ohne mechanische Bearbeitung - z. B. durch eine Erschütterung des Gebäudes oder durch Luftzug - Asbestfasern freigesetzt werden. Dies betrifft insbesondere asbesthaltige Brand- und Hitzeschutzisolierungen, asbesthaltige Leichtbauplatten, Asbestpappen und Asbestgewebe. In diesen Fällen muss zum Schutz der Nutzer die Dringlichkeit einer Asbestsanierung bewertet werden. Näheres regelt eine technische Baubestimmung, die "Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie der Länder).

In fest gebundenen Produkten sind die Asbestfasern im Baumaterial fest umschlossen bzw. eingeschlossen, sodass diese nur bei mechanischer Einwirkung (z.B. beim Bohren, Meißeln, Schleifen, Fräsen oder bei Strahl- und Abbrucharbeiten) freigesetzt werden können. Dies gilt z. B. für Materialien aus Faserzement, Bodenbeläge aus asbestverstärktem Vinyl, asbesthaltige Putze, Kleber und Spachtelmassen. Sofern diese nicht beschädigt oder verwittert sind, gehen von diesen Produkten in der Regel keine Gefährdung für Nutzer und Umwelt aus.