Planung und Vorbereitung

Vertragsgestaltung

Die Ergebnisse der Auftragsklärung sind zu dokumentieren und bei der Ausschreibung sowie der Vertragsgestaltung beziehungsweise Beauftragung zu berücksichtigen. Dies schafft Planungs- und Kostensicherheit.

Die Ergebnisse der Auftragsklärung sind bei der Ausschreibung bzw. bei der Angebotserstellung durch den Fachbetrieb zu berücksichtigen, um ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Risiken durch Asbest planen und kalkulieren zu können. Das schriftliche Angebot des Fachbetriebs ist die wesentliche Grundlage für die Beauftragung. Es empfiehlt sich, vom Fachbetrieb eine Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan nach TRGS 519 als mitgeltendes Dokument zum Angebot zu fordern. Der Arbeitsplan beschreibt nachvollziehbar alle erforderlichen Maßnahmen. Auf dieser Grundlage kann bei der Durchführung der Arbeiten darauf geachtet werden, dass die vereinbarten Schutzmaßnahmen konsequent umgesetzt werden.

Zusätzlich sollte im Angebot auf folgende Punkte eingegangen werden:

  • Beginn und Dauer der Arbeiten,
  • Leistungen, die ggf. der Veranlasser (Auftraggeber) vor Beginn der Arbeiten zu erbringen hat, z. B. Räumen des Arbeitsbereiches,
  • Nutzungseinschränkungen und Zutrittsbeschränkungen während der Arbeiten,
  • Regelungen zur Freimessung nach Abschluss der Arbeiten bzw. zur Erfolgskontrollmessung gemäß Asbestrichtlinie,
  • Regelungen zur Durchführung und Kostenübernahme eventuell erforderlicher Nacherkundungen.

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