Sichere Durchführung

Abnahme und Dokumentation

Eine Dokumentation der durchgeführten Tätigkeiten belegt die ordnungsgemäße Ausführung und liefert Informationen für künftige Bau- oder Abbruchmaßnahmen.

Für die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten gibt es keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Für den Immobilienbesitzer liegt der Nutzen einer detaillierten Dokumentation aber auf der Hand: für nachweislich von Asbest befreite Bereiche muss bei späteren Arbeiten keine weitergehende technische Erkundung mehr durchgeführt werden. Die Baumaßnahmen können unter Beachtung der allgemeinen Arbeitsschutzanforderungen erfolgen. Asbestspezifischen Schutzmaßnahmen sind dann nicht mehr erforderlich und der Abfall kann als asbestfrei eingestuft werden. Bei einem Verkauf der Immobilie kann anhand der Dokumentation belegt werden, in welchen Bereichen asbesthaltige Materialien bereits vollständig entfernt wurden.

Grundlage der Dokumentation ist die Durchführung einer gemeinsamen Abnahme der durchgeführten Arbeiten mit dem Auftragnehmer. Dabei sollte ein Abnahmeprotokoll angefertigt werden, das folgenden Punkte umfasst:

  • Bezeichnung der Bereiche, in denen asbesthaltige Materialien im Rahmen der ausgeführten Tätigkeiten vollständig entfernt wurden, sowie der Bereiche, in denen asbesthaltige Materialien verblieben sind. Hierzu empfiehlt sich eine Fotodokumentation mit räumlicher Zuordnung der Bereiche in einer Skizze oder einem Lageplan.
  • Messprotokolle, sofern nach Abschluss der Arbeiten eine Freimessung des Arbeitsbereiches oder eine Erfolgskontrollmessung im Sinne der Asbestrichtlinie durchgeführt wurde.

Die Dokumentation der Erkundungsergebnisse und der ausgeführten Arbeiten stellt eine sinnvolle Ergänzung der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß Baustellenverordnung dar. Die Unterlage enthält Informationen, um spätere Arbeiten z. B. im Rahmen der Instandhaltung des Gebäudes sicher planen und durchführen zu können (siehe RAB 32).

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