Sichere Durchführung

Umsetzung der Schutzmaßnahmen

Die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen sind während der Tätigkeiten konsequent umzusetzen. Auch die Auftraggeber können einen Beitrag für den sicheren Ablauf der Arbeiten leisten.

n Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist die Beschreibung der erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der Einrichtung und dem Rückbau der Arbeitsbereiche sowie für die Durchführung der Tätigkeiten. Informationen für Privatpersonen, die Arbeiten durchführen möchten, sind in der FAQ 11 zu finden.

Einrichtung des Arbeitsbereiches

  1. Vor Einrichtung des Arbeitsbereiches sollten möglichst alle beweglichen Einrichtungsgegenstände aus dem Arbeitsbereich geräumt werden. Dies verhindert Kontaminationen und Staubverschleppung und erleichtert die Reinigung des Arbeitsbereichs nach Abschluss der Arbeiten. Diese Tätigkeiten können auch vom Auftraggeber selbst durchgeführt werden.
  2. Schwer bewegliche oder schwer zu reinigende Gegenstände und Einbauten (z.B. Heizkörper, Akustikdecken, textile Wandbekleidungen) sollten vor Beginn der Arbeiten staubdicht mit Folie abgeklebt werden. Dies erleichtert ebenfalls die Reinigung des Arbeitsbereiches und wird vom ausführenden Fachbetrieb erledigt.
  3. Als Maßnahmen gegen eine Verschleppung von Stäuben und Asbestfasern werden - abhängig von der zu erwartenden Faserfreisetzung – eine staubdichte Abschottung des Arbeitsbereiches und Personen- und Materialschleusen eingerichtet. Außerdem ist – ebenfalls abhängig von der zu erwartenden Faserfreisetzung – eine technische Lüftung des Arbeitsbereiches bis hin zu einer kontrollierten Unterdruckhaltung erforderlich. Art und Umfang der Abtrennung des Arbeitsbereiches und der Lüftungsmaßnahmen beschreibt der Arbeitsplan, den das beauftragte Unternehmen vor Beginn der Tätigkeiten zu erstellen hat.

Ausführung der Arbeiten

Arbeitsverfahren, die mit einer hohen Staubfreisetzung verbunden sind, führen im Allgemeinen auch zu hohen Asbestfaserkonzentrationen in der Luft. Die Arbeiten sind daher so zu planen und auszuführen, dass eine Staub- und Faserfreisetzung minimiert wird. Beispiele für staubarme Arbeitsverfahren sind:

  • händische, möglichst zerstörungsfreie Demontage
  • Einsatz von Maschinen und Geräten, die mit einer wirksamen Absaugung ausgestattet sind. Die asbestbelasteten Stäube sind mit Entstaubern der Staubklasse H zu erfassen.
  • Einsatz von Luftreinigern / Unterdruckhaltegeräten nach Maßgaben der TRGS 519.. Die Erfassung der Luft ist möglichst nahe an der Arbeitsstelle zu platzieren, um eine Ausbreitung in den gesamten Arbeitsbereich zu vermeiden.
  • Asbesthaltige Abfälle nicht zerkleinern und direkt am Anfallort in sicher verschließbaren Behältnissen sammeln.

Bei der Ausführung der Tätigkeiten ist in der Regel persönliche Schutzausrüstung zu tragen, die sich u.a. aus Atemschutzmasken und staubdichten Chemikalienschutzanzügen zusammensetzt. Voraussetzung für die Auswahl einer geeigneten Atemschutzmaske ist die Kenntnis der Faserfreisetzung, die mit den Tätigkeiten verbunden ist.

Hinweise für den Auftraggeber

Auch die Auftraggeber können einen Beitrag für den sicheren Ablauf der Arbeiten leisten und sollten ihrerseits prüfen, ob die festgelegten, vertraglich vereinbarten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Dabei sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Ist die Baustelleneinrichtung wie vereinbart vorhanden und funktionsfähig?
  • Ist eine sachkundige Person vor Ort, die die Arbeiten beaufsichtigt? Die aufsichtführende Person muss während der Arbeiten ständig anwesend sein und muss dafür sorgen, dass die in der Gefährdungsbeurteilung und dem Arbeitsplan festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
  • Ist ausreichende Sauberkeit gegeben, um eine Verschleppung von Stäuben und Fasern zu vermeiden? Um dies zu gewährleisten sollten die Arbeitsbereiche und Schleusen arbeitstäglich gereinigt werden.
  • Werden die grundlegenden hygienischen Anforderungen eingehalten?
    Zu den Hygieneanforderungen zählt, dass unter anderem getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung sowie Wasch- bzw. Duschmöglichkeiten für die Beschäftigten vorhanden sind.

Festgestellte Mängel sind im Interesse aller am Bau Beteiligten bei der aufsichtführenden Person zu beanstanden und umgehend zu beseitigen!

Abschließende Reinigung und Freigabe der Arbeitsbereiche

Mit den Tätigkeiten ist in der Regel eine Freisetzung von Asbestfasern verbunden, die zu einer Verunreinigung der Oberflächen im Arbeitsbereich führen. Vor Freigabe der Arbeitsbereiche werden diese Verunreinigungen durch eine Feinreinigung entfernt, um eine Gefährdung nachfolgender Gewerke bzw. der späteren Nutzer zu vermeiden. Die Feinreinigung schließt auch die Reinigung der Abschottungen und Schleusen vor deren Abbau ein.
Auch Geräte und Werkzeuge, die im Arbeitsbereich eingesetzt wurden, werden vor dem Abtransport gereinigt oder staubdicht verpackt, um keine Fasern zu verschleppen.
Die abschließende Feinreinigung ist Profisache. Eine fachgerechte Reinigung übersteigt in den meisten Fällen die Möglichkeiten von Laien: Zur Reinigung werden spezielle für Asbest geeignete Industriestaubsauger der Staubklasse H sowie ggf. Restfaserbindemittel eingesetzt.
Nach der Reinigung erfolgt bei Tätigkeiten in Innenräumen in der Regel eine Freigabemessung nach VDI 3492 Blatt 2, um den Reinigungserfolg nachzuweisen. Erst nach erfolgreicher Messung darf die Abschottung des Arbeitsbereiches zurückgebaut werden.

nach oben