Sichere Durchführung

Arbeitsschutzanforderungen

Für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien kann keine allgemeine Vorgehensweise beschrieben werden. Die unterschiedlichen Materialien, Einbausituationen und Arbeitsverfahren erfordern in der Regel immer eine Betrachtung der jeweiligen Arbeitsaufgabe.

Um eine sichere Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Arbeitsvorbereitung: Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen
  2. Einrichtung des Arbeitsbereiches
  3. Ausführung der Arbeiten nach dem Stand der Technik
  4. Reinigung und Freigabe der Arbeitsbereiche nach Abschluss der Arbeiten
  5. Fachgerechte Entsorgung der entstehenden asbesthaltigen Abfälle
  6. Abnahme und Dokumentation

Für diese Arbeitsschritte gelten die Gefahrstoffverordnung und die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519. Die TRGS 519 beschreibt geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sowie zum Schutz anderer Personen, die z.B. durch eine Verschleppung von Asbestfasern gefährdet werden können.

Die Grundregel für Sicherheit und Gesundheitsschutz lautet, Gefährdungen zunächst durch technische Maßnahmen zu vermeiden bzw. zu minimieren. Dazu sind Arbeitsverfahren anzuwenden, durch die möglichst wenig Staub und Asbestfasern freigesetzt werden.
Kann trotz technischer Maßnahmen eine Asbestfreisetzung nicht vermieden werden, sind ergänzend organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Durch organisatorische Maßnahmen - wie z.B. Abschottung der Arbeitsbereiche und Einrichtung von Personen- bzw. Materialschleusen - wird eine Verbreitung der freigesetzten Stäube und Fasern und damit eine Verunreinigung unbelasteter Bereiche verhindert.
Bei Tätigkeiten mit Asbest ist in der Regel der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung erforderlich, die sich u.a. aus Atemschutz und Schutzkleidung zusammensetzt. Voraussetzung für die Auswahl der geeigneten Schutzausrüstung ist die Kenntnis der Faserfreisetzung, die mit den Tätigkeiten verbunden ist.

Die beschriebene Rangfolge der Schutzmaßnahmen wird als TOP (Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen) bezeichnet und ist bei allen Arbeitsschritten konsequent umzusetzen.

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