Eine komprimierte Übersicht über Gefahrenaussagen
Gefahrenpiktogramme vermitteln Informationen über Gefahren, die von gefährlichen Stoffen, Gemischen sowie Erzeugnissen mit Explosivstoff ausgehen. Signalwörter geben das Ausmaß der Gefahr an.
Piktogramme sind grafische Darstellungen, die aus einem Symbol sowie weiteren grafischen Elementen, wie einer Umrandung, einem Hintergrundmuster oder einer Hintergrundfarbe, bestehen.
Im Anhang I Teil 1 Nr. 1.2 der CLP-Verordnung wird vorgeschrieben, dass Gefahrenpiktogramme die Gestalt eines auf der Spitze stehenden Quadrats aufweisen müssen. Zudem muss ein schwarzes Symbol auf weißem Hintergrund in einem deutlich sichtbaren roten Rahmen erscheinen.
Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der Mindestfläche des Kennzeichnungsetiketts einnehmen und darf nicht weniger als 1 cm² Mindestfläche betragen.
Die neun Gefahrenpiktogramme für die einzelnen Gefahrenklassen, Differenzierungen einer Gefahrenklasse und Gefahrenkategorien müssen den Bestimmungen des Anhangs V und von Anhang I Abschnitt 1.2 der CLP-Verordnung entsprechen. Zudem müssen sie in Bezug auf Symbole und das allgemeine Format mit den folgenden gezeigten Beispielen übereinstimmen.
Vergleichbar mit den Gefahren- und Sicherheitshinweisen haben die Gefahrenpiktogramme eine Kodierung. Alle neun Piktogramme sind nummerisch von GHS01 - GHS09 sortiert.
Anzahl der erforderlichen Piktogramme
Die Anzahl der erforderlichen Gefahrenpiktogramme sollte das Kennzeichnungsetikett nicht überladen. Daher sind nach Artikel 26 Absatz 1 der CLP-Verordnung bestimmte Rangfolgeregelungen anzuwenden:
- Muss mit "GHS01" gekennzeichnet werden, so ist die Verwendung von "GHS02" und "GHS03" fakultativ.
- Muss mit "GHS06" gekennzeichnet werden, so erscheint "GHS07" nicht.
- Muss mit "GHS05" gekennzeichnet werden, so erscheint "GHS07" für Haut- und Augenreizung nicht.
- Muss mit "GHS08" in Verbindung mit H334 (Resp. Sens. 1, 1A, 1B) gekennzeichnet werden, so erscheint nicht GHS07 in Verbindung mit H317 (Skin Sens, 1, 1A, 1B), H315 (Skin Irrit. 2) oder H319 (Eye Irrit. 2).
- Muss mit "GHS02" oder "GHS06" gekennzeichnet werden, so ist die Verwendung von "GHS04" fakultativ.
Hinweise zu Signalwörtern
Das Signalwort ist ein Kennzeichnungsbestandteil, der das Ausmaß der Gefahr angibt. Es soll den Leser des Etiketts auf eine potenzielle Gefahr hinweisen. Unterschieden werden zwei Gefahrenausmaßstufen:
- Gefahr: Signalwort für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien
- Achtung: Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien
Welches Signalwort wann zu vergeben ist, regelt die CLP-Verordnung. In ihrem Anhang I, Teile 2 bis 5, steht in den jeweiligen Gefahrenkommunikations-Tabellen, welches Signalwort für die einzelnen Gefahrenkategorien erforderlich ist.
Zu beachten ist:
Ergibt sich aus der Einstufung, dass ein Signalwort mehrfach zu vergeben wäre, erscheint es nur einmal auf dem Kennzeichnungsetikett. Wird dort das Signalwort "Gefahr" verwendet, erscheint nicht das Signalwort "Achtung".
Nun folgt ein tabellarischer Überblick über die neun Gefahrenpiktogramme:
Physikalische Gefahren
Symbol GHS01: Explodierende Bombe
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
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GHS01
| Abschnitt 2.1
Instabile explosive Stoffe und Gemische Abschnitt 2.8Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen A, B Abschnitt 2.15Organische Peroxide, Typen A, B |
Symbol GHS02: Flamme
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
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GHS02
| Abschnitt 2.2Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 1A, 1B Abschnitt 2.3Aerosole, Gefahrenkategorien 1, 2 Abschnitt 2.6Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3 Abschnitt 2.7Entzündbare Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2 Abschnitt 2.8Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen B, C, D,E, F Abschnitt 2.9pyrophore Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1 Abschnitt 2.10pyrophore Feststoffe, Gefahrenkategorie 1 Abschnitt 2.11Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2 Abschnitt 2.12Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Gefahrenkategorien 1,2, 3 Abschnitt 2.15Organische Peroxide, Typen B, C, D, E, F Abschnitt 2.17
Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische, |
Symbol GHS03: Flamme über einem Kreis
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
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GHS03
| Abschnitt 2.4Oxidierende Gase, Gefahrenkategorie 1 Abschnitt 2.13Oxidierende Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3 Abschnitt 2.14Oxidierende Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2, 3 |
Symbol GHS04: Gasflasche
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
---|---|
GHS04
| Abschnitt 2.5Gase unter Druck:
|
Symbol GHS05: Ätzwirkung
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
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GHS05
| Abschnitt 2.16Korrosiv gegenüber Metallen, Gefahrenkategorie 1 |
Besonderheiten bei physikalischen Gefahren
Für die folgenden Klassen und Kategorien der physikalischen Gefahren ist kein Piktogramm erforderlich:
-
Abschnitt 2.1
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklasse 1.5 -
Abschnitt 2.1
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklasse 1.6 -
Abschnitt 2.2
Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 2 -
Abschnitt 2.3
Aerosole, Gefahrenkategorie 3 -
Abschnitt 2.8
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typ G - Abschnitt 2.15
Organische Peroxide, Typ G
Gesundheitsgefahren
Symbol GHS06: Totenkopf mit gekreuzten Knochen
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
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GHS06
| Abschnitt 3.1
Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), |
Symbol GHS05: Ätzwirkung
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
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GHS05
| Abschnitt 3.2Hautätzend, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B, 1C Abschnitt 3.3Schwere Augenschädigung, Gefahrenkategorie 1 |
Hinweis zur Vergabe des Symbols "Ätzwirkung"
GHS 05 kann bei inhalationstoxischen Stoffen oder Gemischen zusätzlich zum GHS 06 verwendet werden, wenn die Inhalationsdaten darauf hindeuten, dass die Toxizität auf einer Ätzwirkung beruht und der EUH071: "Wirkt ätzend auf die Atemwege" vergeben wird.
Symbol GHS07: Ausrufezeichen
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
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GHS07
| Abschnitt 3.1Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ) Gefahrenkategorie 4 Abschnitt 3.2Reizwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie 2 Abschnitt 3.3Augenreizung, Gefahrenkategorie 2 Abschnitt 3.4Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorien 1,1A, 1B Abschnitt 3.8Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3:
|
Symbol GHS08: Gesundheitsgefahr
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
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GHS08
| Abschnitt 3.4Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B Abschnitt 3.5Keimzellmutagenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2 Abschnitt 3.6Karzinogenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2 Abschnitt 3.7Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2 Abschnitt 3.8Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2 Abschnitt 3.9Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2 Abschnitt 3.10Aspirationsgefahr, Gefahrenkategorien 1 |
Besonderheiten bei Gesundheitsgefahren
Für die folgende Kategorie der Gesundheitsgefahren ist kein Piktogramm erforderlich:
- Abschnitt 3.7
Reproduktionstoxizität, Wirkungen auf/über Laktation, zusätzliche Gefahrenkategorie - Abschnitt 3.11
Endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit der Kategorien 1 und 2
Umweltgefahren
Symbol GHS09: Umwelt
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
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GHS09
| Abschnitt 4.1Gewässergefährdend
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Besonderheiten bei Umweltgefahren
Für die folgenden Klassen und Kategorien der Umweltgefahren ist kein Piktogramm erforderlich:
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Abschnitt 4.1
Gewässergefährdend, langfristige Wirkung der Kategorien: Chronisch 3 und Chronisch 4 - Abschnitt 4.2
Endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt der Kategorien 1 und 2
- Abschnitt 4.3
Persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften
- Abschnitt 4.4
Persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften
Weitere Gefahren
Symbol GHS07: Ausrufezeichen
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie |
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GHS07
| Abschnitt 5Die Ozonschicht schädigend, Gefahrenkategorie 1 |