Biomonitoring als Methode der Arbeitsmedizin
Der Begriff des Biomonitorings wird sowohl in der Arbeits- und Umweltmedizin, als auch in der Umweltbeobachtung und Ökologie verwendet. Im Folgenden wird Biomonitoring im arbeitsmedizinischen Kontext definiert und vom Begriff des Human-Biomonitorings abgegrenzt.
Wir stellen Ihnen nun einige Definitionen des Biomonitorings vor:
Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt auf Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in der Arbeitsmedizinischen Regel "Biomonitoring" (AMR 6.2) folgende Begriffsbestimmung:
"Biomonitoring ist die Untersuchung biologischen Materials der Beschäftigten zur Bestimmung von Gefahrstoffen, deren Metaboliten oder deren biochemischen beziehungsweise biologischen Effektparametern. Dabei ist es das Ziel, die Belastung und die Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten zu erfassen, die erhaltenen Analysewerte mit entsprechenden Werten zur Beurteilung […] zu vergleichen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Belastung und die Gesundheitsgefährdung zu reduzieren. Die Erkenntnisse aus dem Biomonitoring können eine wichtige Informationsquelle zur Beurteilung der Wirksamkeit vorhandener Schutzmaßnahmen sein."
Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) definiert den Begriff in ihrer Arbeitsmedizinischen Leitlinie "Biomonitoring" (2013) wie folgt:
"Unter Biomonitoring versteht man in der Arbeitsmedizin die Untersuchung biologischen Materials von Beschäftigten zur quantitativen Bestimmung von Gefahrstoffen, deren Metaboliten oder von biochemischen bzw. biologischen Parametern. Dabei ist es das Ziel, die Belastung der Beschäftigten oder spezifische biologische Effekte zu erfassen, die erhaltenen Analysenwerte mit biologischen Beurteilungswerten zu vergleichen und ggf. geeignete Maßnahmen (Verbesserung der technischen, organisatorischen und persönlichen Prävention) vorzuschlagen, um die Belastung und die Gesundheitsgefährdung zu reduzieren. Für viele Gefahrstoffe ist die individuell aufgenommene Belastung nur mittels Biomonitoring quantifizierbar und damit bewertbar."
Nach § 6 Abs. 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist Biomonitoring wiederum ein "Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung zur Verfügung stehen."
Die Arbeitsmedizinische Regel "Biomonitoring" konkretisiert die ArbmedVV:
"Über Indikation und Art des Biomonitorings entscheidet der nach § 7 ArbMedVV beauftragte Arzt oder die beauftragte Ärztin. Der Arzt oder die Ärztin hat die Erkenntnisse aus dem Biomonitoring auszuwerten. Die Erkenntnisse können unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht in die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers einfließen."
Was ist Human-Biomonitoring?
Beim Human-Biomonitoring werden ähnliche Methoden wie im arbeitsmedizinischen Biomonitoring eingesetzt. So werden ebenfalls Belastungen von Menschen mit chemischen Stoffen erfasst und durch chemische Substanzen verursachte biologische Effekte gemessen. Jedoch unterscheiden sich die Einsatzbereiche und Zielsetzungen.
Die Kommission "Human-Biomonitoring" des Umweltbundesamtes definiert drei Einsatzbereiche des Human-Biomonitorings
- gezielte Untersuchung einzelner Personen, die einer Belastung durch Schadstoffe oder
biologische oder physikalische Einflüsse ausgesetzt sind oder bei denen eine solche
Belastung vermutet wird; - quantitative Erfassung der inneren Schadstoffbelastung von ausgewählten Personen oder
Bevölkerungsgruppen im Rahmen von epidemiologischen Studien; - Untersuchungen zur Erkennung von Entwicklungstrends bzgl. der Belastung des Menschen
durch Schadstoffe oder biologische und physikalische Faktoren in bestimmten Gebieten.
Die zu betrachtenden Schadstoffe entstammen hier jedoch nicht einer beruflichen Exposition der Untersuchten, sondern ihrer allgemeinen Lebensumwelt.