Verordnung (EU) Nr. 649/2012: Delegierte Verordnung (EU) 2024/3199 zur Änderung des Anhangs I wurde am 31.12.2024 veröffentlicht

Am 31.12.2024 wurde die angekündigte Änderung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 im Amtsblatt der EU bekanntgegeben.

  • Datum 8. Januar 2025

Delegierte Verordnung (EU) 2024/3199 der Kommission vom 15. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden und Industriechemikalien
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2024/3199/oj/eng

Sie können die Neueinträge ab sofort in ePIC notifizieren, ab 01.03.2025 hat deren Export eine aktive RIN zu begleiten.

Ihre Exportnotifizierungen von Cyanamid für 2025 sind nicht zu wiederholen. Deren RINs werden zum 01.03.2025 inaktiv gestellt. Dies gilt natürlich nur, wenn die Anfragen auf ausdrückliche Zustimmung, welche die Bundesstelle für Chemikalien nun unmittelbar versendet, ergebnislos bleiben sollten. Für diese Vorgänge werden in 2025 Gebühren in Höhe von jeweils 216 Euro erhoben.