Änderung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden, Industriechemikalien, persistenten organischen Schadstoffen und Quecksilber sowie einer Aktualisierung der Zollcodes

Die Bundesstelle für Chemikalien möchte Sie frühzeitig über Änderungen der PIC-Verordnung informieren. Seit nahezu zwei Jahren steht eine Änderung der Anhänge der Verordnung an, die nunmehr Formen annimmt.

  • Datum 28. März 2022

Am 10.02.2022 nahm die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden, Industriechemikalien, persistenten organischen Schadstoffen und Quecksilber sowie einer Aktualisierung der Zollcodes an. Nun haben Parlament und Rat zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben. Andernfalls tritt der delegierte Rechtsakt am 10.04.2022 in Kraft.

Nach Inkrafttreten bleiben Ihnen gemäß Artikel 2 der Verordnung 45 Tage Zeit, um die erforderlichen Notifizierungen einzureichen. Damit Sie schon jetzt Ihr Portfolio auf die anstehenden Verordnungsänderungen hin überprüfen können, anbei der Link zur neuen delegierten Verordnung (EU).