Was müssen Sie tun, um regelmäßig Informationen zur Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien per E-Mail zu erhalten?
Sie tragen Ihre E-Mail-Adresse in die Liste ein und erhalten ab sofort per E-Mail Informationen zur Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien.
Diese umfassen beispielsweise Erweiterungen der Anhänge, Neuigkeiten beteiligter Behörden wie der Europäischen Kommission und der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki sowie Informationsveranstaltungen und praktische Bearbeitungshinweise der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Welche Verpflichtungen entstehen Ihnen?
Keine. Dieser Service ist kostenlos. Sie können sich jederzeit wieder abmelden. Bitte nutzen Sie auch hierfür möglichst diese Seite.