Ein datenbasierter Überblick über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland
Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jährlich einen statistischen Bericht zum Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Deutschland (früher: Unfallverhütungsbericht Arbeit).
Der Bericht gibt einen Überblick über den Stand von Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie deren Entwicklungen. Dabei werden Daten aus verschiedenen Themenfelder für den Bericht analysiert:
- Arbeitsunfälle (inkl. Schülerinnen und Schüler)
- Berufskrankheiten (inkl. Schülerinnen und Schüler)
- Arbeitsunfähigkeit, inkl. Ausfallkostenabschätzungen
- Arbeitsbedingungen
- Arbeitszeit und Arbeitsort
- Renten
- Personal und Aktivitäten der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht und der Unfallversicherungsträger
Zusätzlich sind Berichte weiterer wichtiger Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure wie zum Beispiel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) enthalten. Darüber hinaus gibt es einen jährlich wechselnden Schwerpunkt (außer bei den "ausführlicheren" Berichten, siehe unten).
Nutzung der Zahlen aus dem Bericht
Die Vervielfältigung und Verbreitung der Zahlen ist ausschließlich unter Quellenangabe gestattet. Bei der Nutzung für Veröffentlichungen jeglicher Art (Buchbeiträge, Artikel, aber auch Vorträge) ist als Quelle immer "BMAS/BAuA (Veröffentlichungsjahr, z. B. 2024): Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Berichtsjahr 2023. Download von www.baua.de/suga" zu nennen. Die im Bericht enthaltenen Fachartikel sind, wenn möglich, unter Berücksichtigung der jeweils angegebenen Autoreninnen und Autoren zu zitieren, z. B. "Rösler, U. & Lück, M. (2024). Arbeits- und Gesundheitssituation von Erwerbstätigen in personenbezogenen Dienstleistungen (pDL). In: BMAS/BAuA (Hrsg.), Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Berichtsjahr 2022 (S. 42-49)."
Für die Berichtsjahre 2009 bis 2022 steht der Bericht zusätzlich in einer digital erweiterten Version zum Download zur Verfügung, in der für (fast) alle Tabellen und Abbildungen Excel-Tabellen mit den jeweiligen Zahlen hinterlegt sind. Auf diese Art und Weise können Leserinnen und Leser vereinfacht mit diesen Zahlen arbeiten.
"Ausführlichere" Berichte
Alle vier Jahre (vgl. Bericht 2005, 2009, 2013, 2017, 2021 ...) hat der Bericht eine ausführlichere Form. Während die anderen Berichte weitestgehend auf die Darstellung von statistischem Zahlenmaterial (dargeboten in Form von Tabellen und Abbildungen) beschränkt sind, enthalten die "ausführlicheren" Berichte verschiedene Artikel und genauere Informationen zu ausgewählten Themen. Auf die Wahl eines zusätzlichen speziellen Schwerpunktthemas wird dabei verzichtet.
Veröffentlichungsdatum und Struktur des Berichtes
Dieser in § 25 des Siebten Sozialgesetzbuches (SGB VII) festgeschriebene Bericht wird zum Jahresende des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres fertiggestellt. Der Bericht ist in zwei Teile unterteilt: Zum einen gibt es einen Textteil, der kurze Erläuterungen zum angebotenen statistischen Material enthält und einen Tabellenteil mit weiterführendem Zahlenmaterial. Zur besseren Übersicht sind im Textteil Verweise zu themenverwandten Tabellen im Tabellenteil enthalten.