Sichere Laserprodukte

Das Produktsicherheitsgesetz fordert, dass nur Produkte in den nationalen Markt bzw. den europäischen Märkten eingeführt oder eingebracht werden dürfen, die die Sicherheit und Gesundheit von Verwendern und Dritten bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährden. Die Technische Spezifikation zu Lasern als bzw. in Verbraucherprodukten konkretisiert diese allgemeine Forderung nun für Laserprodukte.

Laserprodukte finden zunehmend im privaten Bereich Anwendung. Daher sind es oft Personen ohne ausreichende Kenntnisse über die Gefährdungen durch Laserstrahlung, die diese Produkte nutzen. Darüber hinaus befinden sich zunehmend Laserprodukte auf dem Markt, deren Leistungen die der Laserklassen 1, 1M, 2, 2M übersteigen.

Die Technische Spezifikation zu Lasern als bzw. in Verbraucherprodukte(n) richtet sich an Hersteller, Bevollmächtigte und Einführer und ist eine wichtige Hilfestellung für die zuständigen Behörden der Marktüberwachung.

Für welche Produkte gilt die Technische Spezifikation zu Lasern als bzw. in Verbraucherprodukte(n)?

Diese Technische Spezifikation gilt für Laserprodukte, für die keine speziellen Rechtsverordnungen bestehen oder die nicht durch harmonisierte Normen geregelt sind. Dies sind beispielsweise Laserpointer, Laserwasserwaagen, Laser für Astronomiezwecke, Motivlaser sowie Distanzmess- und Nivelliergeräte. Für diese Produkte gelten die grundlegenden Festlegungen nach § 3 Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Danach gilt die Technische Spezifikation zu Lasern als bzw. in Verbraucherprodukte(n) nicht für:

  • Produkte, für die Rechtsverordnungen nach § 8 Abs. 1 ProdSG bestehen (z. B. Niederspannungsverordnung, Spielzeugverordnung, Maschinenverordnung)
  • Produkte, für die harmonisierte Normen bestehen (z. B. DIN EN 60065, DIN EN 62115, DIN EN 60950-1)

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Publikationen und Dokumente

Technische Spezifikation zu Lasern als bzw. in Verbraucherprodukte(n)

(PDF, 185 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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