Eine Übersicht zur EU-Richtlinienrelevanz für typische Laserprodukte
In der Praxis bestehen oft Unsicherheiten zur Relevanz von Sicherheitsvorschriften für Laserprodukte. Häufig lautet die Frage: Welcher Vorschrift ist ein Laserprodukt zuzuordnen und handelt es sich beim jeweiligen Produkt um eine Maschine oder nicht?
Das europäische Binnenmarktrecht liefert den Rechtsrahmen für ein einheitliches Sicherheitsniveau von Produkten, die auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden. Für die Sicherheit bestimmter Produktkategorien gelten in Europa spezielle Vorschriften, wie etwa die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Darüber hinaus kann für Maschinen die Anwendung weiterer europäischer Richtlinien, zusätzlich zur Maschinenrichtlinie, notwendig sein. Das gilt insbesondere bei Gefährdungen oder Aspekten, die durch die Maschinenrichtlinie nicht oder nur teilweise erfasst werden. Zu diesen weiteren Richtlinien gehören beispielsweise die Druckgeräterichtlinie, die ATEX-Richtlinie und die EMV-Richtlinie.
Für Produkte, für die das europäische Recht keine speziellen Vorschriften enthält, gelten allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Sie sind in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz festgelegt.
Übersicht richtet sich an Akteure aus Praxis und Behörden
Welche dieser Vorschriften aber sind für bestimmte Lasereinrichtungen relevant?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet daher eine Übersicht zur EU-Richtlinienrelevanz für typische Laserprodukte an. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Fragestellung, welche dieser Produkte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterliegen. Das Dokument soll als Handlungshilfe für alle Akteure im Bereich Konstruktion und Bau, für Einkäufer und Verwender von Laserprodukten sowie für Marktüberwachungsbehörden, Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften und Prüfstellen dienen.
Wesentlicher Bestandteil des Angebots ist eine tabellarische Übersicht über typische Laserprodukte und relevante Vorschriften, die die Sicherheit solcher Produkte gewährleisten. Ein Anhang enthält zusätzliche Erläuterungen und Begründungen sowie Literaturhinweise.
Das vorliegende Dokument spiegelt die Fachmeinung eines Arbeitskreises wider, der sich aus Experten für Laser- wie auch Maschinensicherheit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse und der BAuA zusammensetzt. In die zweite überarbeitete Version dieses Dokumentes sind neben redaktionellen Anpassungen insbesondere Kommentare und Anregungen der Fachwelt zur ersten Version eingearbeitet worden.