Mit Berücksichtigung der Niederspannungsrichtlinie und der Maschinenrichtlinie
An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den Beschaffenheitsanforderungen an elektrische Produkte nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) regelt das Bereitstellen, Ausstellen und die erstmalige Verwendung von Produkten auf dem Markt und dient der Anpassung der deutschen Gesetzgebung an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung. Gleichzeitig werden mehrere Sicherheitsrichtlinien in Form der Verordnungen zum ProdSG in das deutsche Recht übernommen.
In Bezug auf die Beschaffenheit von elektrischen Produkten haben zwei im Rahmen des ProdSG umgesetzte Binnenrichtlinien - Niederspannungsrichtlinie und Maschinenrichtlinie - besonders große Bedeutung. Diese Richtlinien wurden als Erste und Neunte Verordnungen zum ProdSG in das deutsche Recht übernommen.
Beschaffenheitsanforderungen an elektrische Produkte, die keiner der oben genannten Verordnungen unterliegen und in keinem eigenen Gesetz geregelt sind sowie an gebrauchte elektrische Produkte, werden durch das ProdSG selbst geregelt.
Aus dem Geltungsbereich des ProdSG sind ausgeschlossen:
- Antiquitäten (zum Beispiel technikhistorische Produkte),
- gebrauchte elektrische Produkte, die vor der Verwendung instand gesetzt oder wieder aufgearbeitet werden müssen, wenn darüber ausreichend informiert wird,
- elektrische Produkte, die ausschließlich für militärische Zwecke bestimmt sind,
- Medizinprodukte im Sinne des § 3 Medizinproduktgesetz.