Vorgaben aus dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)
Mithilfe dieses Gesetzes soll erreicht werden, dass ein elektrisches Gerät keine Störungen bei anderen elektrischen Geräten verursacht, und dass es selbst ausreichend vor externen elektromagnetischen Störungen geschützt ist.
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung). (Ausfertigungsdatum: 14.12.2016, Datum des Inkrafttretens: 22.12.2016)
Durch die Richtlinie 2014/30/EU, die ab dem 18. April 2014 angewendet werden muss, wurde die Richtlinie 2004/108/EG aufgehoben.
Dieses Gesetz gilt für das Bereitstellen, Weitergeben, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Betreiben von Betriebsmitteln, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann, unabhängig von ihrer Nennspannung.
Gegenstand des Gesetzes ist die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und Anlagen. Sie müssen so konstruiert und gefertigt sein, dass
- die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist;
- sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.