Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie

Nicht alle elektrischen Produkte fallen in den Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie. Lesen Sie, welche dazugehören und wie sich Grenzfälle zuordnen lassen.

Der Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (NSpRL) bzw. der 1. ProdSV ist begrenzt.

Sie gelten für

  • neue, verwendungsfertige elektrische Produkte,
  • neue Teile von elektrischen Produkten,
  • elektrische Produkte, die bei Spannungen zwischen 50 V und 1000 V Wechselspannung und 75 V und 1500 V Gleichspannung betrieben werden.

Aus dem Geltungsbereich sind ausgeschlossen:

  • Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre,
  • Elektro-radiologische und elektro-medizinische Betriebsmittel,
  • Elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen,
  • Elektrizitätszähler,
  • elektrische Betriebsmittel unter dem Aspekt der Funkentstörung,
  • Haushaltssteckvorrichtungen,
  • Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen,
  • spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsbestimmungen internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedstaaten angehören,
  • Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für Forschungs- und Entwicklungszwecke verwendet werden.

Unterstützung bei der Zuordnung von Produkten

In der Praxis entstehen immer wieder Probleme bei der Zuordnung von einzelnen elektrischen Produkten zu der einen oder anderen Richtlinie bzw. ihrer deutschen Umsetzung. In dem Leitfaden zur Anwendung der Niederspannungsrichtlinie sind dazu Hilfestellungen gegeben. Dort findet man u. a. Antworten auf die Fragen:

  • Welche Anforderungen gelten für elektrische Betriebsmittel, die gleichzeitig Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie sind?
  • Welche Anforderungen gelten für elektrische Betriebsmittel, die dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden?
  • Welche Beziehung besteht zur Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte?
  • Welche Beziehung besteht zur Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen?

Die Marktaufsichtsbehörden beschäftigen sich auch mit diesen Fragen. Die Administrative Kooperationsgruppe auf dem Gebiet der Niederspannungsrichtlinie (LVD-AdCo WG) hat eine nicht abgeschlossene Liste der Produkte, die entweder der Niederspannungsrichtlinie unterliegen oder nicht unterliegen, zusammengestellt.

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