Die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) setzt die europäische Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in nationales Recht um. Sie regelt die Bereitstellung von neuen Maschinen auf dem Markt.
Maschinen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Regelungen dieser Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte, abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen. Die Verordnung sieht unter anderem die CE-Kennzeichnung vor, mit welcher der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.