Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)

Die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) setzt die europäische Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in nationales Recht um. Sie regelt die Bereitstellung von neuen Maschinen auf dem Markt.

Maschinen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Regelungen dieser Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte, abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen. Die Verordnung sieht unter anderem die CE-Kennzeichnung vor, mit welcher der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.

Publikationen und Dokumente

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Faltblatt 2012

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit dem 29.12.2009 anzuwenden. Sie löst die bisherige Richtlinie 98/37/EG ab. In Deutschland ist die Maschinenrichtlinie im Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit der Maschinenverordnung (9. ProdSV) umgesetzt. Dieses Faltblatt behandelt die …

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Risikobeurteilung im Maschinenbau

Bericht 2012

Dieser Bericht gibt einen Überblick über Methoden zur Risikobeurteilung von Maschinen und soll Hersteller, insbesondere Konstrukteure, bei der Durchführung der nach der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geforderten Risikobeurteilung unterstützen. Ausgehend von der Darstellung des …

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Entscheidungshilfen für den Kauf sicherer und gesundheitsgerechter Produkte

Bericht 2007

Im vorliegenden Forschungsbericht wird aufgezeigt, wie entsprechend des Projektzieles Entscheidungshilfen für die Auswahl von Produkten erarbeitet wurden. Diese Entscheidungshilfen sollen beim Kauf, bei der Beschaffung, aber auch bei der Benutzung sicherer und gesundheitsgerechter Produkte …

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Leitfaden zur Umsetzung des CE-Kennzeichnungsverfahrens für Maschinen

Forschungsbericht 2005

Der vorliegende Leitfaden dient als Handlungshilfe für die Konstruktion und den Bau von sicheren und den rechtlichen Forderungen entsprechenden Maschinen.

Zielgruppe des Leitfadens sind die Hersteller von Sondermaschinen und Kleinserien sowie Betreiber, die durch den Eigenbau oder die Veränderung …

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Zum Thema

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