Nationale und europäische Interpretation zu einzelnen Sachverhalten der Maschinenrichtlinie
Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist eine europäische Rechtsvorschrift, die die Sicherheit von Maschinen regelt. Sie legt Anforderungen fest, die Hersteller von Maschinen erfüllen müssen, bevor sie ihre Produkte auf den Markt bringen dürfen.
Die BAuA arbeitet in den nationalen und internationalen Gremien bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie mit. An dieser Stelle finden Sie Ergebnisse, die eine Interpretation zu einzelnen Sachverhalten der Maschinenrichtlinie darstellen. Die Interpretationen der Maschinenrichtlinie beinhalten die Klärung und Auslegung verschiedener Aspekte, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Richtlinie korrekt umgesetzt werden.
Diese Interpretationen sind nicht rechtsverbindlich. Sie unterstützen eine einheitliche Anwendung der Richtlinie.