Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Aufzüge betreffend:
TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen
TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
Zugelassene Überwachungsstellen nach Anhang 2 Abschnitt 1 BetrSichV für Prüfungen von Aufzugsanlagen sind Stellen nach § 2 Nummer 4 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen sowie Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen im Sinne von § 20 Absatz 1 des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen.
Diese finden Sie hier: Zugelassene Überwachungsstellen nach ÜAnlG und BetrSichV
Die zuständigen Behörden im Sinne der BetrSichV sind die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden der Bundesländer: die Gewerbeaufsichtsämter und die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz. Bei der Suche nach dem zuständigen Amt ist der Ort ausschlaggebend, an dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
Ein Dokument mit den Adressen und Kontaktdaten der Gewerbeaufsichtsämter/der staatlichen Ämter für Arbeitsschutz finden Sie unten im Downloadbereich.