Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach Außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie aber Beratungsaufträge nur an qualifizierte Personen vergeben.
Auf den folgenden Seiten nennen wir Unternehmen, die themenbezogen Dienstleistungen anbieten und Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen können. Beachten Sie bitte, dass diese Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und wir keine Verantwortung für die Qualität, Eignung, Leistungskapazität etc. übernehmen können.
Die Anbieter sind in der Regel nach Postleitzahlen sortiert. Die Reihenfolge bedeutet keine Wertung.