Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung

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Schritt 1: Vorbereiten

Betrachtungseinheiten festlegen

Ausgehend von der Betriebsstruktur sollten zunächst die zu beurteilenden Arbeitsbereiche festgelegt werden, z. B. Produktion, Lager, Büro, Werkstatt. Danach sind die jeweiligen Arbeitsplätze und Arbeitstätigkeiten zu fassen.
Für nicht ortsfeste Tätigkeiten oder Tätigkeiten, deren Arbeitsabläufe häufig wechseln, ist eine berufsgruppenbezogene Beurteilung zu empfehlen, z. B. für Berufskraftfahrer oder Installateure. Dazu sind die für die jeweilige Berufsgruppe typischen Tätigkeiten zu erfassen.

Informationen beschaffen

  • Zusammenstellung zutreffender Arbeitsschutzverordnungen und Technischer Regeln, branchenspezifischer Regeln und Informationen sowie Gefährdungs- und Belastungskataloge der Unfallversicherungsträger sowie weitere (arbeits-) wissenschaftliche Erkenntnisse (vgl. Abschnitt 1.5 Beurteilungsmaßstäbe)
  • Prüfung vorliegender Unterlagen hinsichtlich relevanter Informationen für die Gefährdungsbeurteilung, z. B.

    • Berichte und vorhandene Begehungsprotokolle der bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Berichte aus Arbeitsschutzausschusssitzungen, Messprotokolle, z. B. zu Lärmmessungen, Protokolle zu Prüfungen von Arbeitsmitteln, Gefahrstoffverzeichnisse, Dokumentation Qualitätsmanagement, Hygieneplan, Notfallplan
    • Erkenntnisse aus Betriebsstörungen und Havarien, Unfallanzeigen, Krankheitsstatistiken und Gesundheitsberichte, Berufskrankheitenanzeigen, Eintragungen in Verbandsbüchern, Unterlagen zu Beinaheunfällen und statistische Auswertungen solcher Daten z. B. durch Unfallversicherungsträger, staatliche Arbeitsschutzbehörden und Krankenkassen
    • Herstellerinformationen, z. B. Betriebsanleitungen, Gebrauchsanleitungen, vorhandene Verfahrens-, Arbeits- und Betriebsanweisungen

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