Unfälle mit kalten oder heißen Medien haben in der Regel akute und für die Betroffenen nachhaltige gesundheitliche Wirkungen zur Folge. So werden in der statistischen Auswertung des Arbeitsunfallgeschehens der DGUV für 2020 [1] insgesamt 16 Fälle mit neuen Arbeitsunfallrenten registriert, welche auf die Folgen großflächiger Verbrennungen zurückzuführen waren. Außer der hohen unmittelbaren Schmerzwirkung sind Verletzungen mit schwer heilenden Wunden, Infektionsgefahr und Narbenbildung mögliche Folgen. Zudem führen schwere Brandverletzungen oft zu schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigungen mit Depressionen und langen Arbeitsunfähigkeitszeiten. Auch können durch die Schreckreaktion beim Berühren Sekundärschäden wie Sturz- und Stoßunfälle verursacht werden. Die Berührung mit kalten Oberflächen oder Medien kann zu Schmerzempfinden, Taubheit oder lokalen Erfrierungen an exponierten Hautstellen führen. Erfrierungen können je nach Schweregrad die Haut und das darunterliegende Gewebe schädigen, oft verbunden mit einer langsamen Ausheilung der Wunden und möglicherweise Absterben von Gewebe.
An Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Anlagen ist mit dem technologisch bedingten Auftreten von
- sehr kalten oder heißen Oberflächen (z. B. an Glühöfen, Herdplatten, Kesselanlagen, Trockeneis),
- Medien (z. B. Metallschmelzen, siedendes Wasser oder Fett, Kältemittel) sowie
- Emissionen (z. B. Heißdampf)
zu rechnen. In allen Fällen kann ein direkter Hautkontakt oder das Einatmen dieser Medien zu akuten Schädigungen durch lokale Erfrierung bzw. Verbrennen/Verbrühen der Haut führen.
[1] Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2020, Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Ausgabe: 09/2021
Autor
- Dr.-Ing. Kersten Bux