Manuelle Arbeitsprozesse
Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
Lässt sich eine Belastung durch manuelle Arbeitsprozesse nicht vermeiden, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Beachtung des Regelwerks
Manuelle Arbeitsprozesse werden fast ausschließlich an speziell gestalteten Arbeitsplätzen in Innenräumen ausgeführt. Es gibt hierzu ein umfassendes Regelwerk zum Arbeitsstättenrecht, zu den Arbeitsumweltbedingungen und ergonomische Normen zur anthropometrischen Gestaltung. Im Kapitel 8.6 "Körperzwangshaltung" sind die einschlägigen Regeln zur Vermeidung von ungünstigen Körperhaltungen dargestellt.
Neben der anthropometrischen Gestaltung sind insbesondere die Körperkräfte der Beschäftigten und die Arbeitsorganisation zu beachten.
Die prinzipiellen Möglichkeiten sind:
-
Gestaltung von Konstruktion und Technologie mit dem Ziel der
- Vermeidung von hohen aufzubringenden Kräften
- Vermeidung von unnötigen Bewegungen
- Vermeidung von ungünstigen Gelenkstellungen
-
Bereitstellung und Verwendung geeigneter Hilfsmittel
- ergonomische Werkzeuge
- Halte- und Fügevorrichtungen
- Armabstützungen
- Sehhilfen
-
gute Arbeitsumweltbedingungen
- Anordnung der Bedienelemente, Handlungsstellen und Anzeigeelemente in günstigen Bereichen
- Arbeitsdrehstühle
- ausreichender Bewegungsraum ohne Hindernisse
- leichte Zugänglichkeit der Arbeitsstellen
- gute Beleuchtungsverhältnisse, insbesondere ausreichend hohe Beleuchtungsstärke, guter Kontrast, Vermeidung von Blendung
- sichere Detailerkennbarkeit
- Einhaltung von Optimaltemperaturen, keine Zugluft
- sichere und zugfreie Absaugung von Stäuben, Dämpfen und Rauchen
-
gute Körperschutzmittel
- spezielle Auswahl von Handschuhen, die die Greifbarkeit nicht behindern
- physiologisch günstige Reinraumkleidung
- spezielle Auswahl von Schutzbrillen, insbesondere für Brillenträger
-
gute Gestaltung psychischer Anforderungen
- Vermeidung von schwerwiegenden Folgen bei Handlungsfehlern
- Vermeidung der Überforderungen durch Dauerkonzentration
- Vermeidung von Monotonie
-
Arbeitsorganisation
- angemessenes Arbeitspensum
- ausreichende Erholzeiten
- Vermeidung von Zwangstaktungen
- Wechsel zwischen be- und entlastenden Tätigkeiten
- Vermeidung von Zeitdruck
Weitere Hinweise, beispielsweise zur Gestaltung und Handhabung von Stellteilen, finden sich im Kapitel "Benutzungsschnittstelle".
Personenbezogene Maßnahmen
Folgende personenbezogene Maßnahmen sind zu empfehlen:
-
Unterweisung der Beschäftigten mit Erläuterungen, die eigens auf die besonderen Gefährdungen durch manuelle Lastenhandhabung ausgerichtet sind:
- vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten
- bei Veränderungen im Aufgabenbereich
- bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
- wenn besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen derartige Tätigkeiten ausführen müssen (z. B. Jugendliche, Schwangere)
- Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
- tätigkeitsbezogenes Training der Beschäftigten:
- Auswahl geeigneter Hilfsmittel
- richtige Körperhaltung einnehmen
- Gestaltung günstiger Arbeitsbedingungen bei manueller Arbeit,
- Ausgleichsübungen durchführen
- Information der Beschäftigten über die Möglichkeit zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (als Wunsch- oder Angebotsvorsorge)
-
individuelle Beratung der Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
-
Rechtsgrundlage nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV, Anhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 4b) und nach § 11 ArbSchG:
- Wunschvorsorge: auf Wunsch des Beschäftigten nach § 11 ArbSchG
- Angebotsvorsorge: bei Tätigkeiten mit wesentlich erhöhter körperlicher Belastung durch manuelle Arbeitsprozesse (ab Risikobereich 3 nach LMM Manuelle Arbeitsprozesse)