Das Strahlenschutzrecht ist ein eigenständiger Rechtsbereich, der fast alle Aspekte des Schutzes des Menschen und seiner Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung regelt. Darunter fällt auch der Umgang mit radioaktiven Stoffen. Im Strahlenschutzrecht sind auch alle Aspekte des Arbeitsschutzes, die sich aus dem Umgang mit ionisierender Strahlung bzw. Quellen ionisierender Strahlung, die unter das Strahlenschutzrecht gemäß StrlSchG bzw. StrlSchV fallen, abschließend geregelt.
Deshalb ist es für Verantwortliche im Arbeitsschutz wichtig zu wissen, wann eine Tätigkeit unter das Strahlenschutzrecht fällt und wie die Zusammenarbeit mit Beauftragen und Verantwortlichen geregelt ist.