Einführung
Die Inhalte dieses Abschnittes können auch auf weitere hier nicht genannte Transportmittel sowie andere bewegte Arbeitsmittel (nachfolgend Transportmittel genannt) angewendet werden. Für ortsgebundene Transportmittel, z. B. Stetigförderer (siehe DGUV Information 208-018), Hebebühnen (siehe DGUV Regel 100-500), sind zusätzlich Abschnitt "Gefährdungen durch ungeschützt bewegte Maschinenteile" und für Aufzugsanlagen die Aufzugsverordnung (12. ProdSV) zu beachten.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich schwerpunktmäßig auf
- Fahrzeuge (z. B. Lkw, Kipper, Anhängefahrzeuge – im Sinne der DGUV Vorschrift 70)
- Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Hubwagen, Heberoller – im Sinne der DGUV Vorschrift 68), fahrerlose Transportsysteme (FTS)
- Krane/Hebezeuge (z. B. Krane mit Tragmitteln, Lkw-Ladekran, Regalbedienkran – im Sinne der DGUV Vorschrift 52 und DGUV Regel 109-017)