Im Gegensatz zu Gefährdungen durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogen kann eine Gefährdung durch statische Elektrizität auch ohne das Vorhandensein einer Stromquelle entstehen. Unter statischer Elektrizität wird eine Ansammlung von elektrischen Ladungen infolge von mechanischer Trennung gleichartiger oder verschiedener Stoffe auf den getrennten Teilen oder auf anderen leitfähigen Gegenständen infolge von Influenz verstanden. Während des Arbeitsprozesses kann dies bei Vorgängen wie Reiben, Zersplittern, Zerreißen, Zerstäuben, Ausschütten von festen Stoffen oder beim Strömen von Flüssigkeiten bzw. von aerosolbeladenen Gasen erfolgen. Auch Menschen können z. B. beim Gehen aufgeladen wer-den, wenn sie isolierende Bekleidung oder Schuhwerk tragen (siehe TRGS 727).
Bei der Entladung elektrostatischer Ladungen entstehen außer direkten Gefährdungen von Personen folgende Gefahren bzw. Störungen, die in diesem Kapitel nicht betrachtet werden:
- Beschädigungen bzw. Zerstörung von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen
- ESD (electrostatic discharge) - elektrostatische Entladung, die u. a. transiente elektromagnetische Einkopplungen (EMV) in die Strombahnen der elektronischen Bauelemente, Geräte und Systeme bewirken
- Vorbelichtung fotografischer Emulsion (z. B. Röntgenfilm)
- Entzündung brennbarer Stoffe (Explosions- und Brandgefahr); ein detailliertes Vorgehen zur Bewertung dieser Gefährdungen findet sich im Kapitel "Brand und Explosion"
Die Zerstörung von elektrostatisch gefährdeten Bauelementen durch ESD und EMV haben in erster Linie wirtschaftliche Auswirkungen für den Unternehmer und sind daher nicht Gegenstand der hier vorliegenden Arbeitsschutzbetrachtungen. Es gibt aber Fälle, in denen elektronische Steuerungskomponenten als Bestandteile von sicherheitskritischen Steuerungssystemen durch ESD- und/oder EMV-Einwirkungen Fehlfunktionen verursachen können. Um diese indirekte Personengefährdung wirksam zu verhindern und die Zuverlässigkeit der Sicherheitsfunktionen zu gewährleisten, müssen im Rahmen der funktionalen Maschinen- und Anlagensicherheit gesonderte Maßnahmen ergriffen werden.