Anforderungen der Arbeitszeitflexibilität

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Ermittlung und Beurteilung

Charakteristische Merkmale flexibler Arbeitszeiten sind die Variabilität der Dauer und der Lage, der Einfluss bzw. der Dispositionsspielraum der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf die Gestaltung der Arbeitszeiten sowie die Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit der Arbeitszeiten. Ein Beispiel: Arbeit auf Abruf zeichnet sich durch eine hohe Variabilität in Dauer und Lage der Arbeitszeit aus und wird fast vollständig durch den Arbeitgeber festgelegt. Es ist wissenschaftlich belegt: Bestimmte Formen flexibler Arbeitszeiten sind aus ergonomischer Sicht nicht problemlos. Insbesondere flexible Arbeitszeiten mit hoher Variabilität in Lage und Dauer der Arbeitszeit und häufige unkontrollierbare und kurzfristige Veränderungen geplanter Arbeitszeiten sowie fehlender Einfluss der Beschäftigten auf ihre Arbeitszeiten können zu gesundheitlichen Beschwerden, psychosozialen Beeinträchtigungen und auch Unfällen führen (BAuA, 2016; NACHREINER et al., 2019).

Checkliste Arbeitszeit

Mehrere Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), wie z. B. die tägliche Arbeitszeit, Ruf- und Bereitschaftsdienste oder die Beschäftigung auf Abruf, erlauben Abweichungen nach oben oder unten. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Ausgleich auf den vorgegebenen durchschnittlichen Wert innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Auch wenn die Abweichungen, wie z. B. verkürzte Ruhezeiten oder Verzicht auf den Ausgleich, tariflich festgelegt sind, sollte das vorhandene Gefährdungspotenzial insbesondere für überlange Arbeitszeiten sowie verkürzte Ruhezeiten nicht gering eingestuft werden. Werden z. B. über die „Checkliste Arbeitszeit“ Abweichungen festgestellt, die sich im Rahmen des ArbZG bewegen, so ist auf den entsprechenden Ausgleich zu achten. Dazu ist eine Dokumentation der Arbeitszeiten sinnvoll. Für die Erfassung der über 8 Stunden hinausgehenden täglichen Arbeitszeit eignen sich zunächst die nach § 16 ArbZG vorgegebenen Arbeitszeitnachweise, die jeder Arbeitgeber für diesen Fall führen muss. Für alle weiteren Fälle empfiehlt sich eine ausführliche Dokumentation der Arbeitszeiten, um z. B. die Diskrepanzen zwischen den geplanten und tatsächlichen Dienstzeiten und vor allem auch zwischen den geplanten und tatsächlichen Dienstabfolgeplänen zu erkennen, womit auch die Ruhezeiten zwischen den Diensten erfasst werden.

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