Unzureichende Gestaltung der Arbeitsstätte

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Arbeitsstätten sind Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebs oder einer Baustelle befinden und zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Auch gehören verschiedene andere Bereiche zur Arbeitsstätte, die nicht unmittelbar für die Arbeit benötigt werden. Dazu zählen z. B. die Verkehrs- und Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, aber auch die Sanitär-, Pausen-, Bereitschafts- und Erste-Hilfe-Räume, Kantinen und Unterkünfte. Unabhängig von der eigentlichen Arbeitsaufgabe oder dem Produktionsprozess und den damit verbundenen Gefährdungen (z. B. durch Gefahrstoffe oder die Benutzung von Arbeitsmitteln) können in Arbeitsstätten Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten entstehen, wie z. B. Stolpern und Stürze auf Verkehrswegen insbesondere Treppen, Entstehungsbrände, Absturz an Brüstungen oder Bodenöffnungen, Belastung durch Arbeitsumgebungsfaktoren wie unzureichende Raumtemperaturen, Beleuchtung oder Bewegungsflächen am Arbeitsplatz sowie Lärm oder unzureichende ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen insbesondere an Bildschirmgeräten. Diese beispielhafte Aufzählung zeigt die Spannweite der verschiedenen Arten von Gefährdungen in Arbeitsstätten. Neben dem Schutz vor solchen Gefährdungen gehört die Bereitstellung von z. B. Toiletten- und Waschräumen, Pausenräumen oder Pausenbereichen sowie Erste-Hilfe-Räume und Kantinen zu einer menschengerecht gestalteten Arbeitsstätte. Für ein sicheres und gesundheitsgerechtes Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten werden in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen entsprechende Schutzziele formuliert. Diese werden mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. Der Arbeitgeber hat aber auch die Möglichkeit, mit eigenen den betriebstechnischen Bedingungen angepassten Lösungen den Gefährdungen zu begegnen. Eine vertiefende Darstellung der Rechtslage und des Regelwerkes mit praktischen Beispielen enthält z. B. BUX 2019. Der Wandel der Arbeit, mit z. B. "modernen" Formen der Gestaltung von Arbeitsstätten wie Open-Space-Büros, führt aber auch zu neuen Auswirkungen, insbesondere auf die psychische Gesundheit (KRATZER, LÜTKET 2017). Hier besteht die Herausforderung, die dabei oft noch ungeklärten möglichen Gefährdungen mit zu erfassen. Gefährdungen können auch daraus erwachsen, dass die schutzzielorientierten Lösungen der ArbStättV/ASR beim Errichten des Gebäudes nicht berücksichtigt werden, wie z. B. zu niedrige Brüstungen, entgegen der Fluchtrichtung öffnende Türen oder sommerlicher Überwärmung infolge unzureichenden Sonnenschutzes. Oft resultiert dies aus einer ungenügenden Einbindung des Arbeitsschutzes im Bauplanungsverfahren (KOTHE 2018). Für eine optimale Gestaltung der Maßnahmen zum schnellen und sicheren Verlassen der Arbeitsstätte im Gefahrenfall (z. B. Brand) werden zunehmend moderne computergestützte Methoden zur Simulation von Personenströmen eingesetzt (KNEIDL, KÖNNECKE 2020).

Art der Gefährdungen und ihre Wirkungen

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Ermittlung und Beurteilung

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Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle

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Vorschriften, Regelwerke, Literatur

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Textbausteine für Prüflisten und Formblätter

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Autoren und Ansprechpartner

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