Klima
Arbeitsschutzmaßnahmen und Wirksamkeitskontrolle - Hitze
Neben technischen Maßnahmen können ergonomisch-organisatorische Maßnahmen die Klimabelastung und auch die Beanspruchung der Beschäftigten wirkungsvoll reduzieren.
Technische Maßnahmen
- Gebäudegestaltung
Dachüberstände, Auskragungen, Jalousien, absorbierendes oder reflektierendes Fensterglas können die Sonnenstrahlung erheblich abschirmen. - Luftführung
Natürliche Lüftung oder lüftungstechnische Anlagen (Ventilatoren, Luftduschen) sorgen für Abkühlung durch erhöhten Luftwechsel oder höhere Luftgeschwindigkeiten. - Luftkühlung
In räumlich eng umgrenzten Bereichen (Steuerstände, Krankabinen) sollte die zugeführte Luft gekühlt werden. Die Temperaturdifferenz zwischen dem gekühlten Raum und der Umgebung sollte nicht mehr als 4 bis 6 K betragen. - Klimatisierung
Die Klimatisierung von Arbeitsplätzen und -bereichen ist anzustreben. Strahlungswärme muss auf andere Art beseitigt werden. -
Wärmestrahlenschutz
Die Wärmestrahlung sollte verringert werden, zum Beispiel durch:- Anlagenkapselung
- Schutzgläser
- Drahtgewebe
- Hitzeschutzschirme
- Kettenvorhänge
Ergonomisch-organisatorische Maßnahmen
- Reduzierung der Arbeitsschwere
Muskelarbeit der großen Muskelgruppen (Arm-, Bein- und Rumpfmuskulatur) ist möglichst zu reduzieren. - Muskel-Erholungszeiten
Viele kurze muskuläre Pausen im klimabelasteten Bereich sind effektiver als wenige längere. - Entwärmungsphasen
Die Entwärmungsphasen sollten länger als 10 Minuten sein. Das Klima in den Aufenthaltsräumen sollte im Behaglichkeitsbereich liegen (Anlage 5: Entwärmungsphasen). - persönliche Schutzausrüstung
Lassen sich durch technische und ergonomisch-organisatorische Maßnahmen die Klimabelastungen nicht weiter reduzieren, müssen persönliche Schutzausrüstungen getragen werden, die den jeweiligen Anforderungen (§ 4 ArbSchG; PSA-BV) entsprechen müssen. - Akklimatisation, Hitzegetränke
Eine langsame Gewöhnung an Hitzearbeit (Akklimatisation) und eine ausreichende Getränkeaufnahme tragen wesentlich zur Herabsetzung der Hitzebeanspruchung bei. - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Für Beschäftigte, die Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung ausüben, sind regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV zu veranlassen (AMR 13.1).