Der Arbeitgeber ist auch für die Beschäftigten im Außendienst verantwortlich. Das betrifft auch Regeln für die Gesundheit und die Hygiene. Das kann er z. B. mit folgenden Maßnahmen erreichen:
- Bei festen Routen von Verkaufs-, Service-, Lieferwagen sind organisatorische Absprachen zu treffen, dass die Beschäftigten Toilettenräume in anderen Einrichtungen nutzen dürfen.
- Muss der Beschäftigte dabei für die Nutzung von Toilettenräumen Gebühren entrichten, sind ihm diese vom Arbeitgeber zu erstatten.
- Betriebe des ÖPNV können z. B. an Bus- und Straßenbahnendhaltestellen Toilettenräume einrichten.