Ausbildung und Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) wird in Kursen der Unfallversicherungsträger (UVT), d.h. der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, im Rahmen von Ingenieurstudiengängen oder in Sifa-Lehrgängen freier Bildungsträger durchgeführt. Durch diese Studien- oder Lehrgänge kann die "sicherheitstechnischen Fachkunde" erworben werden.

Für eine Bestellung reicht dies jedoch nicht aus, denn die Basisqualifikation als Meister/in, Techniker/in oder Ingenieur/in mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV-Vorschrift 2 eine weitere Voraussetzung, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden zu können. Lediglich Absolventinnen und Absolventen von Ingenieurstudiengängen der Fachrichtung Sicherheitstechnik, die den Titel Sicherheitsingenieur/in tragen dürfen, können gemäß DGUV-Vorschrift 2 ohne zusätzliche Qualifikationen bereits nach einem Jahr Berufspraxis zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden.

Die Ausbildungskonzeption der Sifa-Lehrgänge

Neben der praxisorientierten Vermittlung zeitgemäßer Arbeitsschutzinhalte sind die Sifa-Lehrgänge vor allem durch ihren modularen Aufbau und dadurch gekennzeichnet, dass sowohl in Präsenzphasen, als auch in Zeiten des selbstorganisierten Lernens (SOL-Phasen) auf die Lernplattform "Sifa-Lernwelt" zugegriffen wird. Diese Lernplattform kann sich je nach Anbieter in gewissem Rahmen unterscheiden, beispielsweise bzgl. der konkreten "Handlungssituationen", die je nach Branche Unterschiede aufweisen. Eine öffentliche Version der Sifa-Lernwelt finden Sie unter "Links".

Unter dem Pfad "Übergreifende Informationen für Sifa-Bildungsträger > Allgemeines zum Sifa-Lehrgang 3.0" finden Sie dort auch das Ausbildungsmodell aus dem Jahre 2011. Dieses Modell ist als Lehrgangs-Konzeption zu verstehen und ist auch in der DGUV-Information 251-001 "Die Fachkraft für Arbeitssicherheit - Zeitgemäßer Arbeitsschutz. Präventionsverständnis, Anforderungsprofil, Ausbildung" niedergelegt. Um ihr noch besser zu entsprechen, wurde seit 2019 sukzessive bei allen UVT, Hochschulen und freien Bildungsträgern die weiterentwickelte Sifa-Qualifizierung 3.0 eingeführt.

Informationen zu den Rahmenbedingungen, Inhalten und zur Struktur der Sifa-Ausbildung 3.0 sind auf der Homepage der DGUV unter "Links" zusammengestellt.

Dort sind unter anderem Dokumente zu folgenden Themen hinterlegt:

  • das Kompetenzprofil der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • die Handlungssituationen und Outcomes der Lernfelder
  • der Ablaufplan
  • die Muster-Prüfungsordnung
  • eine Übersicht zu den Lernerfolgskontrollen

Seit dem 01.07.2023 dürfen nur noch Sifa-Lehrgänge 3.0 angeboten werden.

Anlass für die Einführung des weiterentwickelten Sifa-Lehrgangs 3.0 war auch, dass der bis-herige Fernlehrgang der Unfallkassen (öffentlicher Dienst) mit dem Präsenzlehrgang der ge-werblichen Berufsgenossenschaften zu einem gemeinsamen Sifa-Lehrgang mit Präsenz- und Fernlernanteilen zusammengeführt werden sollte. Zugleich wurde der Sifa-Lehrgang im Zuge der Umstellung von der Version 2.0 auf die Version 3.0 digitalisiert und findet nun als blended learning Kurs unter Nutzung der o.g. interaktiven Lernplattform "Sifa-Lernwelt" statt. Allgemeine Informationen zur - inzwischen abgeschlossenen - Weiterentwicklung der Sifa-Qualifizierung finden Sie unter "Links".

Anerkennungsfreie und staatlich bzw. von Seiten der DGUV anerkannte Anbieter von Sifa-Lehrgängen

Da es sich bei den Sifa-Lehrgängen der UVT um Lehrgangsangebote öffentlich-rechtlicher Stellen handelt, bedürfen diese keiner gesonderten staatlichen Anerkennung. Anders verhält sich dies bei freien Bildungsträgern, die ebenfalls Sifa-Lehrgänge anbieten. Zuständig für deren Anerkennung sind entweder die obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer oder die zentrale Anerkennungsstelle der DGUV. Die Kontaktdaten finden Sie unter "Links".

Eine Sonderstellung nehmen Hochschulen ein: Sofern Sifa-Lehrgänge integriert in Studiengänge des Sicherheitsingenieurwesens angeboten werden, bedürfen sie keiner Anerkennung. Sofern sie jedoch eine Modulreihe in einem Ingenieurstudiengang anderer Fachrichtungen darstellen, sollten sie von einer befugten Stelle, d.h. vom Land, in dem die Hochschule ansässig ist, oder von der zentralen Anerkennungsstelle der DGUV anerkannt werden. Da auch die zukünftigen Arbeitgeber von Hochschulabsolvent/innen nach dem ASiG und der DGUV-Vorschrift 2 nur dann gesetzeskonform handeln, wenn sie eine Person zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, die die sicherheitstechnische Fachkunde in einem staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannten Sifa-Lehrgang erworben hat, handeln alle Hochschulen, die ihre Sifa-Lehrgänge anerkennen lassen, im Interesse ihrer Absolvent/innen. Eine Liste der anerkannten Sifa-Lehrgänge in Deutschland finden Sie unter "Weitere Informationen".

Hinweise zu den Voraussetzungen, die nach erfolgreichem Abschluss eines Sifa-Lehrgangs zusätzlich für eine Bestellung benötigt werden

Über Termine, Kosten, Ablauf und Inhalt der Sifa-Lehrgänge informiert der jeweilige Bildungsträger. Interessentinnen und Interessenten, die bis zur geplanten Übernahme der betrieblichen Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht über eine der nach § 7 Absatz 1 Satz 2 ASiG in Verbindung mit § 4 Absatz 2 DGUV Vorschrift 2 vorgesehenen Basisqualifikationen (Ingenieur/in, Meister/in oder Techniker/in) verfügen, sind i.d.R. vom Bildungsträger auf Einschränkungen des späteren beruflichen Einsatzes als Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuweisen. Diese Einschränkungen können in einer Beschränkung des Zuständigkeitsbereichs - beispielsweise nur für eine Abteilung des Unternehmens - oder in Befristungen bestehen.

Von den oben genannten Basisqualifikationen als Grundanforderungen für eine Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit darf ein Arbeitgeber nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde abweichen. Ausnahmen nach § 7, Absatz 2 ASiG können darüber hinaus nur für die Bestellung von Personen mit akademischem Abschluss erteilt werden. Der entsprechende Antrag ist im Einzelfall vom Arbeitgeber zu stellen.

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Schaubild zur Struktur des Sifa-Lehrgangs 3.0

(PDF, 205 KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

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