Teile mit gefährlichen Oberflächen können funktionsbedingt sein, wenn z. B. Schneidkanten eines Werkzeuges zum Schneiden von Material dienen sollen. Gefährliche Oberflächen können aber auch auftreten, ohne dass sie für einen Arbeitsprozess notwendig wären. Dies ist z. B. an rauen unbearbeiteten Gussteiloberflächen oder bei nicht entgrateten geschnittenen Blechteilen der Fall. Dadurch unterscheiden sich auch die Maßnahmen im Umgang mit den gefährlichen Oberflächen.
Gefährliche Oberflächen sind
- Ecken, Kanten,
- Spitzen, Schneiden,
- Oberflächenrauigkeit
an feststehenden, umherliegenden oder beweglichen Teilen, z. B. an Arbeitsmitteln, baulichen Anlagen, Werkzeugen, Werkstücken, Arbeitsmaterial, Abfällen.