Die Forderung des Arbeitsschutzgesetzes, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, ist für Gefahrstoffe in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umgesetzt. Zu beurteilen sind tätigkeitsspezifische Gesundheitsgefährdungen durch Einatmen und Hautkontakt sowie Brand- und Explosionsgefährdungen. Alle Gefährdungen werden zunächst unabhängig voneinander beurteilt.
Nach Gefahrstoffverordnung zählen zu den Gefahrstoffen alle chemischen Stoffe oder Gemische am Arbeitsplatz, die die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten gefährden können. Nicht immer sind sie mit einem Gefahrenetikett und Piktogrammen versehen; so wird z. B. Wasser an einem Feuchtarbeitsplatz zu einem Gefahrstoff. Gefahrstoffe können aber auch entstehen oder freigesetzt werden, z. B. Löt- und Schweißrauche, Pyrolyseprodukte, Abgase, Gefahrstoffe aus chemischen Reaktionen und Zersetzungsvorgänge oder nicht immer bekannte Gefahrstoffe bei Recyclingtätigkeiten.