Benutzungsschnittstelle
Textbausteine für Prüflisten und Formblätter
Steuerelemente
- Werden körperliche Überlastungen und Zwangshaltungen bei der Handhabung von Schaltelementen (mechanischen Stellteilen und Steuerelementen von Bildschirmgeräten) vermieden?
- Ist eine ausreichende Rückmeldung nach der Betätigung von Schaltelementen gewährleistet?
- Ist die Sinnfälligkeit zwischen der Auslösung von Schaltelementen und der ausgelösten Wirkung gegeben?
- Entspricht die Anordnung der Schaltelemente den Handhabungsanforderungen?
- Ist die Sinnfälligkeit zwischen Schaltelementen und Anzeigen gegeben?
- Sind die zu verstellenden Größen sowie die jeweilige Einstellung eindeutig erkennbar und verständlich?
- Wird die unbeabsichtigte Betätigung von Schaltelementen vermieden?
- Sicherheitseinrichtungen an Schaltelementen können nicht manipuliert werden?
- Persönliche Schutzausrüstung oder individuelle Leistungsmerkmale beeinträchtigen nicht die Wahrnehmung von Informationen oder die Betätigung von Schaltelementen?
- Werden kritische Situationen durch Gefahrensignale rechtzeitig angezeigt und ist deren Wahrnehmung durch das Zwei-Kanal-Prinzip gesichert?
- Können aus Prozessmerkmalen (z. B. Gerüche, Vibrationen) Rückschlüsse auf sicherheitskritische Situationen gezogen werden und ist den Beschäftigten deren Bedeutung bekannt?
- Sind akustische Informationen ausreichend hörbar?
- Ist die Sprachverständigung gesichert?
- Sind optische Informationen ausreichend sichtbar, z. B. wechseln digitale Anzeigen so langsam, dass diese lesbar sind?
- Sind Informationen verständlich und eindeutig voneinander unterscheidbar, z. B. durch unverwechselbare Bezeichnungen?
- Ist die Sinnfälligkeit zwischen der Gestaltung von Anzeigen und der erwarteten Information gegeben?
Software
Allgemeine Gestaltung
- Sind die dargestellten Elemente scharf und klar zu identifizieren?
- Sind die Elemente und Informationen, z. B. auch unter anderen Auflösung, gut wahrnehmbar?
- Wird die Positivdarstellung verwendet?
Zugänglichkeit
- Verschiedene Ein- und Ausgabegeräte können mit der Software verwendet werden?
- Die Software ist auch mit individuellen Leistungseinschränkungen (z. B. Farbblindheit) effizient, effektiv, zufriedenstellend nutzbar?
- Ist die Wahrnehmbarkeit von Informationen individuell möglich, wird z. B. im Zwei-Kanal-Prinzip präsentiert?
- Die Informationsdichte kann individuell angepasst werden?
Gestaltung grafischer Benutzeroberflächen
- Entspricht die Zeichengröße min. 16 Bogenminuten?
- Werden Kodierungen (Farben, Größe etc.) sparsam benutzt?
- Ist die Verwendung von Kodierungen und Strukturen einheitlich?
Gestaltung von Masken
- Sind Eingabemasken gut erkenntlich?
- Wird die Eingabe in Masken durch Eingabebeispiele unterstützt?
- Wird die Übersichtlichkeit und Wahrnehmbarkeit durch die Gestaltgrundsätze unterstützt?
Gestaltung von Icons
- Repräsentiert ein Icon nur eine Funktion?
- Ist der Aktivierungszustand oder die Anwahl von Icons für alle Nutzenden deutlich erkennbar?
Gestaltung von Texten
- Sind Texte unter normalen Arbeitsbedingungen lesbar?
- Besteht zwischen den Wörtern ein Abstand von einem Leerzeichen?
- Werden Schriftarten mit unverwechselbaren Zeichen verwendet?
Gestaltung von Interaktionen
- Aufgabenangemessenheit: z. B. "Die Software und ihre Darstellung enthält alle für ihren Einsatz benötigten Funktionen und Informationen?"
- Selbstbeschreibungsfähigkeit: z. B. "Rückmeldungen, Sicherheitsabfragen, Warnungen oder Fehlermeldungen sind in der Software und ihrer Darstellung eindeutig unterscheidbar?"
- Erwartungskonformität: z. B. "Die Software unterstützt die Aufgabenerledigung durch einheitliche Darstellungen?"
- Lernförderlichkeit: z. B. "Programmbefehle oder -abläufe sind leicht zu merken?"
- Steuerbarkeit: z. B. "Laufende Vorgänge können angehalten oder abgebrochen werden?"
- Fehlertoleranz: z. B. "Die Software warnt vor dem Auslösen potenziell gefährlicher Aktionen?" Oder: "Zur Behebung von Fehlersituationen gibt die Software Hinweise?"
- Individualisierbarkeit: z. B. "Die Eingabeeigenschaften (z. B. Geschwindigkeit) von Eingabegeräten (z. B. Maus, Tastatur) können durch Nutzende eingestellt werden?"
Festgestellte Gefährdungen/Mängel Hardware
- Rückmeldung nach Betätigung der Schaltelemente ist unzureichend
- Schaltelemente sind nicht griffig
- Betätigung der Schaltelemente ist nicht sinnfällig
- Anordnung der Schaltelemente und Anzeigen ist ungünstig
- Stellgrößen und Anzeigen sind schwer zu erkennen/unverständlich
- unbeabsichtigte Betätigung der Schaltelemente ist möglich
Festgestellte Gefährdungen/Mängel Software
- Informationsaufnahme, -verarbeitung und -umsetzung durch ungeeignete Software erschwert
- Signale für die Anzeige sicherheitskritischer Situationen fehlen/haben Funktionsstörungen
- akustische Informationen sind zu leise oder undeutlich (z. B. Gefahrensignale, Sprachverständigung)
- optische Informationen sind schlecht zu erkennen (z. B. Gefahrensignale, Anzeigen, Schriften, Symbole, Farben
- Signale werden durch ungünstige Arbeitsumgebungsbedingungen verdeckt (z. B. persönliche Schutzausrüstung, Signalton durch Störlärm; Signallampen durch Dämpfe)
- Informationen sind schlecht voneinander zu unterscheiden
- Zeichen/Symbole/Piktogramme sind unverständlich
- Anzeigen sind nicht sinnfällig
- Bedeutungen sicherheitskritischer Prozessmerkmale sind unzureichend bekannt (z. B. Gerüche, Beschleunigungen, Laufgeräusche von Motoren)
Maßnahmen
- ergonomische Software und Hardware beschaffen
- Hardware richtig aufstellen und verwenden
- Anzeigen im Gesichtsfeld anordnen; nach Wichtigkeit, Benutzungshäufigkeit und Ablesefolge gruppieren
- Lesbarkeit der Schrift/Symbole/Piktogramme verbessern
- Beschäftigte unterweisen über sicherheitstechnische Prozessmerkmale, erforderliche Handlungsweisen, Signale, Umgang mit Software und Hardware
- Schaltelemente entsprechend den Handhabungsanforderungen anordnen
- unbeabsichtigte Betätigung von Schaltelementen verhindern
- Griffigkeit von Schaltelementen verbessern
- körperliche Belastungen bei der Handhabung von Schaltelementen reduzieren