Sicherheit von Laser­bearbeitungs­maschinen

Derzeit werden zunehmend Laserbearbeitungsmaschinen auf Industriemessen oder auch virtuell im Internet präsentiert und im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht, die nicht den Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie entsprechen. Dies führt dazu, dass bei deren Verwendung erhebliche Risiken für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten oder anderen Personen bestehen. Der wirtschaftliche Wettbewerb, hier im europäischen Binnenmarkt, wird durch stark differierende Erfüllungsgrade in Bezug auf die Sicherheitsbestimmungen verzerrt.

Bislang existierten keine Werkzeuge oder Hilfsmittel, die es Akteuren der Marktüberwachung ermöglichen, die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen von Laserbearbeitungsmaschinen auf praxistaugliche Weise bis zu einem angemessenen Detaillierungsgrad zu überprüfen. Aus diesem Grund hat ein Arbeitskreis aus Expertinnen und Experten für Laser- und Maschinensicherheit eine "Checkliste für die Bewertung der Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen" erarbeitet. Diese Checkliste soll in erster Linie Aufsichtsbehörden in Deutschland und Europa zur Prüfung der Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dienen. Sie kann aber auch eine Unterstützung für betriebliche Einkäufer derartiger Maschinen sein.

Verweise auf die Fundstellen im Anhang I der Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (GSGA) aus der Maschinenrichtlinie findet sich in der beiliegenden Liste "Referenzliste Sicherheit Laserbearbeitungsmaschinen".

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Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen - Checkliste für die Bewertung der Sicherheit

(PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

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Referenzliste Sicherheit Laserbearbeitungsmaschinen

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