Grundsätze zur guten wissenschaftlichen Praxis

Die BAuA als eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes betreibt, initiiert und koordiniert Forschung und Entwicklung mit dem Ziel der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Sie wertet die wissenschaftlichen und praktischen Entwicklungen ihres Aufgabenbereichs aus und befasst sich mit den Auswirkungen der Arbeitsbedingungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Betrieben und Verwaltungen. Die BAuA entwickelt und erprobt Vorschläge zum präventiven Arbeitsschutz und zur betrieblichen Gesundheitsförderung.

Gestützt auf die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), insbesondere den Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" vom September 2019, befolgt die BAuA die nachstehenden allgemeinen Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit, um wissenschaftliches Fehlverhalten zu verhindern und dadurch auch die Qualität wissenschaftlicher Arbeit zu fördern.

Diese Grundsätze sollen angemessene Standards für wissenschaftliches Arbeiten beschreiben. Die BAuA legt Wert auf die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für gutes wissen- schaftliches Arbeiten, insbesondere ausreichend Zeit und angemessene Ressourcen für die Forschung und die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses, aber auch umfassende Zugriffsmöglichkeiten auf für die BAuA relevante publizierte Forschungsleistungen.

Der DFG-Kodex betont beim Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten den Schutz potenziell Unschuldiger und den Schutz der Hinweisgebenden. In der BAuA ist das Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten in einer Dienstanweisung geregelt, die diesen Grundsätzen als Anhang beigefügt ist.

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Grundsätze zur guten wissenschaftlichen Praxis in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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