Praxisorientierte Vereinfachung von Geräuschemissionsmessverfahren – TP 3: Bestimmung des Schallleistungspegels durch Schalldruck-Scanning (LpScan)

  • Projektnummer: F 2571
  • Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) / Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
  • Status: Laufendes Projekt
  • Geplantes Ende: 31. August 2027

Projektbeschreibung:

Die Geräuschemissionen von Maschinen sind die Hauptursache für die Gefährdung von Beschäftigten durch Lärm. Damit diese Gefahr an der Quelle bekämpft werden kann, ist die Angabe der wesentlichen Kenngröße der Geräuschemission, des Schallleistungspegels, nach der Maschinenrichtlinie vorgeschrieben.

Die Messung des Schallleistungspegels erfolgt nach ca. 10 international harmonisierten Messnormen, die zum Teil spezielle Laborumgebungen (Hallräume, Halbfreifeldräume) oder aufwändige Messtechniken (Vergleichsschallquellen, Intensitätssonden, etc.) erfordern. Dieser hohe Aufwand wird als wesentliche Ursache dafür angesehen, dass trotz gesetzlicher Vorgaben bei 80 % der Maschinen die Geräuschangaben nicht belastbar oder überhaupt nicht vorhanden waren (NOMAD-Studie (2012)). Den vergleichsweise geringsten Aufwand erfordert die Messung mit einem Schalldruck-Mikrofon auf einer Hüllfläche nach EN ISO 3744. Allerdings fordert diese Norm die Verwendung fester Messpositionen einer bestimmten Anzahl. Diese muss zudem noch erhöht werden, wenn die Quelle Schall gerichtet abstrahlt.

Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Verfahrens, um den erforderlichen Hüllflächenmittelwert durch kontinuierliche Abtastung, z.B. händisches Scannen, zu messen. Insbesondere soll untersucht werden, wie sich eine Verschiebung der Scans in das Nahfeld der Schallquelle auswirkt. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf einem praxistauglichen Kompromiss zwischen messtechnischem Aufwand und auftretenden Messunsicherheiten. Im Projekt soll ein vereinfachtes und praxistaugliches Schallleistungsmessverfahren (Normentwurf) entwickelt werden, dessen Anwendung die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Maschinenhersteller erleichtert. Belastbare Geräuschemissionsgaben verbessern die Voraussetzungen zur Umsetzung des „Sell and Buy Quiet“-Konzeptes, so dass Beschäftigte langfristig gesehen besser vor Gefährdungen durch Maschinenlärm geschützt werden.

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Fachgruppe 2.5 Labor "Produkte und Arbeitssysteme"

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