Entwicklung eines praxis­orientierten Kriterien- und Regelsystems zur Optimierung von Risiko­bewertungen

  • Projektnummer: F 2520
  • Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Status: Abgeschlossenes Projekt

Projektbeschreibung:

Marktüberwachungsbehörden haben die Aufgabe, Produkte, von denen Gefahren ausgehen und die somit nicht den rechtlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz des EU-Binnenmarkts entsprechen, aufzufinden und ggf. vom Markt zu entfernen. Unterstützt werden die Marktüberwachungsbehörden dabei u. a. durch das EU-Schnellwarnsystem Safety Gate (bisher RAPEX), in dem die Mitgliedstaaten der EU und die Europäische Kommission (KOM) über Maßnahmen informieren, die in Bezug auf unsichere Produkte ergriffen wurden.

Die Feststellung, ob und welche Maßnahmen notwendig sind, erfolgt auf Basis eines Risikobewertungsverfahrens, das die Marktüberwachungsbehörden durchführen. Wie dabei prinzipiell vorgegangen werden soll, hat die KOM im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/417 (RAPEX Leitlinien) zur Richtlinie 2001/95/EG als „Leitfaden für die Risikobewertung von Verbraucherprodukten" festgelegt. Das im Leitfaden beschriebene Verfahren ist jedoch komplex, weil unterschiedliche Faktoren, wie z.B. relevante Ereignisse und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten, Nutzergruppen, Art und Schweregrad der Verletzung, Eigenschaften des Produktes, miteinander kombiniert werden müssen und zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

Mithilfe von Experteninterviews, Analysen dokumentierter Risikobewertungen und einer Onlinebefragung wurde im Rahmen dieses Projekts untersucht, vor welchen Herausforderungen die deutschen Marktüberwachungsbehörden bei der Anwendung des Leitfadens stehen und welche praktikablen Lösungen bereits erarbeitet wurden. Aus den gewonnenen Erkenntnissen ist eine konkretisierende Handlungshilfe mit einer klar strukturierten Prozessbeschreibung entstanden, die relevante Begriffe definiert und Methoden vorschlägt, mit denen Risikobewertungen effizienter sowie qualitativ höherwertig durchgeführt werden können.

Die Handlungshilfe wird den Praktikern in einem praxistauglichen Format zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Fachgruppe 2.1 "Grundsatzfragen der Produktsicherheit"

Service-Telefon: 0231 9071-2071
Fax: 0231 9071-2070