- Projektnummer: F 2390
- Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) / N.N.
- Status: Abgeschlossenes Projekt
Projektbeschreibung:
Eine wichtige Aufgabe der Marktüberwachungsbehörden besteht darin, analog zum stationären Handel online gehandelte, gefährliche Produkte ausfindig zu machen und diese vom europäischen Binnenmarkt zu entfernen. Die Vielzahl der Onlinehändler, der angebotenen Produkte und die komplexen Vertriebsstrukturen (Onlineshops, Plattformanbieter etc.) erschweren jedoch eine effiziente Überwachung.
Das Ziel des Projektes bestand daher darin, zu prüfen, ob automatisierte Analyseverfahren geeignet sind die Marküberwachungsbehörden bei der Kontrolle des Onlinehandels effizient zu unterstützen. Im Rahmen des Projektes wurde hierfür der Einsatz unterschiedlicher maschineller Lernverfahren evaluiert.
Entstanden ist ein softwaregestütztes Werkzeug, das gefährliche Produkte anhand von Kundenrezensionen identifizieren hilft. Verwendet wurden sogenannte Data-Mining-Technologien zum automatischen Auffinden von Mustern in großen Datenbeständen. Das überwachte Lernen (Supervised-Learning) stellte hierbei einen Forschungsschwerpunkt dar.
Besonders Methoden aus dem schwach überwachten Lernen (Weakly-Supervised-Learning), also Methoden, die mit sehr wenigen Trainingsdaten auskommen, erzielten gute Ergebnisse. Diese Methoden ermöglichten es durch die Analyse der Kundenrezensionen potenziell gefährliche Produkte systematisch in Risikokategorien, z.B. mechanische Gefahr oder Brandgefahr, einzugruppieren. Abhängig von Produkt und Art der Gefahr erfolgte eine weitere Risikobewertung und Priorisierung der Produkte. Die so vorsortierten Produkte wurden zur weiteren Sichtung und Bewertung den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung gestellt. In Felduntersuchungen konnten hiermit erste Erfolge erzielt werden.
Gleichzeitig waren jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz von Data-Mining-Technologien durch die Marktüberwachungsbehörden im Onlinehandel unklar. In einem projektbegleitenden Rechtsgutachten wurden daher rechtliche Möglichkeiten für die automatisierte Analyse von Informationen auf Onlineplattformen untersucht. Es zeigte sich, dass es einer Präzisierung des Rechtsrahmens bedarf, um ausreichend rechtssicheres, behördliches Handeln zu ermöglichen.
Sowohl der Rechtsrahmen als auch das entwickelte, prototypische Softwarewerkzeug sollen in Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden weiterentwickelt werden. Letzteres soll zukünftig dem Vollzug zur Verwendung in eigener Zuständigkeit zur Verfügung stehen.