- Projektnummer: F 2293
- Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Status: Abgeschlossenes Projekt
Projektbeschreibung:
Der Einkauf leiser Maschinen unter Verwendung der von der EG-Maschinenrichtlinie vom Hersteller geforderten Geräuschemissionsangabe führt zu einer erheblichen Minderung der Lärmexposition von Beschäftigten. Obwohl dies unter Fachleuten seit Jahren bekannt ist, wird in der Praxis beim Maschineneinkauf die Geräuschemission der Maschine meist ignoriert, obwohl gesetzliche Forderungen den Arbeitgeber explizit auffordern leise Maschinen auszuwählen. Gründe sind die Verwechslung akustischer Kenngrößen zur Geräuschemission mit denen der Lärmexposition und die Unkenntnis über das mögliche Lärmminderungspotential. In Form einer Broschüre sollen die erforderlichen Informationen insbesondere Einkäufern von KMU vermittelt werden um so sowohl die Lärmbelastung der Beschäftigten zu reduzieren als auch den Maschinenhersteller zu motivieren leise Maschinen zu konstruieren und sachgerechte Geräuschemissionsangaben machen.