- Projektnummer: F 1898
- Projektdurchführung: Müller-BBM GmbH
- Status: Abgeschlossenes Projekt
Projektbeschreibung:
Die in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) verwendeten Kenngrößen sind der Tageslärmexpositionspegel und der Spitzenschalldruckpegel. Zur Ermittlung des Tageslärmexpositionspegels liegt zurzeit kein abschließend genormtes Papier vor. Zwar wird die Kenngröße für die Exposition in der ISO 1999 definiert, eine explizite Beschreibung des Verfahrens wie in der Praxis der Wert ermittelt werden soll, wird nicht angegeben. Zurzeit existiert jedoch schon ein Entwurf (DIN EN ISO 9612) der in Überarbeitung befindlichen ISO 9612, der verschiedene Verfahren zur Ermittlung des LEX, 8h beschreibt und Aussagen zur Bestimmung der jeweiligen Messunsicherheit der Verfahren liefert. Setzt man nun voraus, dass die hier diskutierten und auf der Basis von GUM getroffenen Aussagen zur Messunsicherheit abschließend bestätigt werden, stellt sich die Frage, wie mit diesen Unsicherheiten zu verfahren ist, wenn beurteilt werden muss, ob die Auslösewerte unterschritten, erreicht oder überschritten sind. Hinzu kommt, dass in der Verordnung in Anlehnung an die Grenzwerte der EG-Richtlinie 2003/10/EG maximale Expositionswerte unterhalb des Gehörschutzes festgelegt worden sind.
Die Frage, wie man sicherstellen kann, dass diese Werte nicht überschritten werden, scheint auf den ersten Blick leicht zu beantworten, wenn man davon ausgeht, dass die vom Gehörschutzmittellieferanten im Prüfergebnis angegebenen Werte für die Dämmung in der Praxis auch wirklich eintreten. Verschiedene Untersuchungen (NIOSH, BG, CIOP) haben allerdings gezeigt, dass die unter Laborbedingungen ermittelten Dämmwerte in der Praxis nicht erreicht werden. Insofern sind verschiedene Verfahren begründet vorzuschlagen, wie in der Praxis die wirksame Dämmung ermittelt werden könnte. Zudem ist das Unsicherheitsbudget hinsichtlich der Annahme mittlerer Dämmungsverluste für die verschiedenen Gehörschutztypen bei Anwendung in der Praxis in Anlehnung an GUM abzuschätzen. Die beiden Auslösewerte für den C-bewerteten Spitzenschalldruckpegel LpC, peak liegen entsprechend der LärmVibrationsArbSchV bei 135 bzw. 137 dB. Es ist zu prüfen, wie und ob in der Praxis zwischen den beiden Auslösewerten sicher unterschieden werden kann. Vorschläge für messtechnische Verfahrensweisen zur sicheren Ermittlung sind zu erarbeiten. Aussagen zur Höhe der Messunsicherheit in der Praxis und zur Verwendung dieser Messunsicherheit bei der Prüfung auf Unterschreitung, Erreichung und Überschreitung der Auslösewerte sind zu treffen. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines Verfahrens zur Berücksichtigung der jeweiligen Messunsicherheiten im Zusammenhang mit dem Auslöse- und maximalen Expositionswerten.