Gruppe 4.II.3 Biozid-Bewertungsstelle Arbeitsschutz

Die Gruppe 4.II.3 übernimmt die gesetzliche Aufgabe des Fachbereichs 4 als Bewertungsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung). Sie ist dafür zuständig, die Antragsbearbeitung von bioziden Wirkstoffen und Biozidprodukten aus Arbeitsschutzsicht zu organisieren und abzuschließen. Hierzu koordiniert sie die fachliche Zusammenarbeit der Expertinnen und Experten aus verschiedenen Gruppen des Fachbereichs 4 und übernimmt die Kommunikation der Ergebnisse des Gesamtprozesses.

Die Aufgaben der Gruppe 4.II.3 im Biozidverfahren sind im Einzelnen (Schwerpunkt Arbeitsschutz):

  • Administrative Eingangsprüfung und DV-Registrierung der Vorgänge
  • Fachliche Vorprüfung von Anträgen
  • Organisation der Abläufe der Antragsbearbeitung im Genehmigungsverfahren Wirkstoffe und Zulassungsverfahren von Biozidprodukten innerhalb des Fachbereichs 4. Dies betrifft auch die Kommentierung von Anträgen anderer Mitgliedstaaten im Rahmen der vorher genannten Verfahren.
  • Zusammenführung der Bewertungsberichte aus den Gruppen und abschließende Gesamtbewertung
  • Sammeln und Aufbereitung von Daten und Informationen zur Unterstützung der Gruppen
  • Vertretung in nationalen Gremien und EU-Gremien, die das Biozidverfahren betreffen
  • Mitarbeit bei der Beantwortung von Helpdeskanfragen und in Beratungsgesprächen für die Industrie

Neben dem Biozidverfahren ist die Gruppe zuständig für die Beurteilung von Anträgen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, das die Listung von Mitteln und Verfahren zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen betrifft (§ 18 IfSG).

Die an der fachlichen Bewertung beteiligten Gruppen im Fachbereich sind die Gruppen 4.II.4 "Expositionsbewertung Biozide", 4.I.3 "Toxikologie", 4.II.1 "Biostoffe im Arbeitsschutz" und 4.II.5 "Gesundheitsüberwachung, Biomonitoring".

Gemeinsam mit den beteiligten Expertinnen und Experten des Fachbereichs 4 trägt die Gruppe 4.II.3 dazu bei, dass Biozidprodukte (z. B. Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel) sicher und gemäß aktuell geltenden nationalen/europäischen Bestimmungen durch den berufsmäßigen Verwender gehandhabt werden können.

Weitere Informationen

Kontakt

WissD'in Dr. Dagmar Holthenrich

Gruppenleiterin
Gruppe 4.II.3 "Biozid-Bewertungsstelle Arbeitsschutz"

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