Gruppe 4.I.2 REACH-Bewertungs­stelle Arbeitsschutz

Im Rahmen der REACH-Verordnung ist die Gruppe 4.I.2 im Fachbereich 4 der BAuA die "Bewertungsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten" nach Chemikaliengesetz (kurz "REACH-Bewertungsstelle Arbeitsschutz").

Die REACH-Bewertungsstelle Arbeitsschutz ist dafür zuständig, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit Chemikalien zu entwickeln und voranzutreiben. Die Gruppe koordiniert die Aufgaben und bindet für ihre Bearbeitung weitere Fachgruppen des Fachbereich 4 ein. . Unter Berücksichtigung der Exposition und toxikologischen Bewertung der Stoffe sowie sozioökonomischer Aspekte wird das am besten geeignete Instrument zum Gefahrstoffmanagement ausgewählt. Die Koordination der fachlichen Abstimmung erfolgt über die Gruppe 4.I.2.

Dabei werden die folgenden Themenfelder behandelt:

  • harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung
  • Identifizierung regulierungsbedürftiger Stoffe
  • Zulassungspflicht
  • Beschränkung
  • Dossierbewertung
  • Stoffbewertung
  • REACH-CLP-Biozid-Helpdesk mit

    • Beantwortung von Anfragen
    • Beratung von Firmen zu REACH
    • Informationsveranstaltungen

Weitere Informationen

Kontakt

WissD'in Dr. Gudrun Walendzik


Grupenleiterin Gruppe 4.I.2 "REACH-Bewertungs­stelle Arbeitsschutz"

Weitere Kontaktmöglichkeiten